Samstag, 13. März 2010

I do it my way


Eine Frau und ihr Weg. Hier können Sie sie ein Stück begleiten auf dem Weg zum Recht. Und wer kann und in der Lage ist, sollte ihr helfen.

Einleitung
Im November 2009 wurde mir zur kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung der Strafantrag eines bayrischen Beamten gegen einen Richter beim Berlin Amtsgericht Tiergarten übergeben.
Das Anschreiben enthielt Gesetze, die ich nicht kannte, so die Rechtsbereinigungsgesetze im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Justiz, das Völkerstrafgesetzbuch und die Römischen Statuten.
Als vorläufiges Ergebnis meiner Ermittlungen bleibt mir nur festzuhalten, das mir die Gesetzesgrundlage für meine polizeiliche Sachbearbeitung nach meinen bisherigen Maßstäben durch den Gesetzgeber nahezu komplett entzogen wurde.
Das jegliches polizeiliches Handeln auch auf dem BGB (Palandt) basiert, stößt bei meinem Dienstherrn noch auf taube Ohren.
Ermittlungen
Allein die Lektüre der Rechtsbereinigungsgesetze im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Justiz (nachfolgend BMJBBG benannt), war schon speziell. Ich las zunächst im Internet. Auf der Seite von „BUZER“ waren die BMJBBG gut aufgearbeitet.
Allerdings wurde mir beim Lesen nicht so recht klar, was das alles bedeutet. Doch wem die Normungsentscheidung 17 192 (1964) geläufig ist, weis, das die Richter feststellten, das eine regelnde Norm (ein Gesetz) einen Geltungsbereich haben muss, damit jeder zweifelsfrei weis, was er wo zu tun oder zu lassen hat. Mit dem Wissen um die BverwGE 17 192 aus 1964 die BMJBBG in den entsprechenden Bundesgesetzblätter von 2006 (BGBl Teil I Nr. 18, S. 0866 vom 19. April 2006) und 2007 (BGBl. Teil I Nr. 59, S. 2614 vom 23.11.2007) recherchiert, bringt den Verstand auf Hochtouren.
Wie kann es sein, das die Bundesregierung Gesetze aufhebt, ohne Ersatz zu schaffen und dann auch noch diese Gesetze weiterhin anwenden zu lassen?
Diese und ähnliche Fragen stellen sich jährlich Millionen von Bürgern, die entsprechende Internetseiten bemühen.
Was nun, fragte ich mich. Kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung ohne StPO, weite Teile des Strafgesetzbuches und strafrechtlicher Nebengesetze – wie geht das ohne mit den Pflichten als Polizeivollzugsbeamtin in Konflikt zu kommen. Meine vermeintlich heile Polizist-Innenwelt war plötzlich und ohne Vorwarnung völlig aus den Fugen geraten. Ich fühlte mich verraten, belogen, betrogen. Und vor allem war ich sehr sehr rat- und hilflos.
Mit meinen Vorgesetzten über diese Problematik zu sprechen, war zu diesem Zeitpunkt ein eher sinnloses Unternehmen. Kurz zuvor hatte ich bezüglich fehlender Richterunterschriften bei Durchsuchungsbeschlüssen remonstriert. Meine Bedenken wurden mit der Begründung, das die Richter besser als wir wissen, was richtig und falsch ist, abgetan.
Auch für Richter gelten aber die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und die Bestimmungen des BGB. Demnach hat auch ein Richter seine Willensbekundung mit seiner Namensunterschrift zu vollenden und in die Rechtskraft zu bringen. Das gilt erst recht, wenn ein Beschluss in die Menschenrechte eingreift.
Das Vertrauen zu meinen Vorgesetzen ist unwiederbringlich zerstört.
Also wählte ich in meiner Not, das Intranet als Medium. Ich hatte das Bedürfnis, möglichst viele Kollegen auf die Situation aufmerksam zu machen und schlug vor, gemeinsam über Lösungen nachzudenken.
Inzwischen hatte ich Ängste zu bewältigen:
Angst vor Bürgerkrieg – was passiert, wenn die Polizei weiter auf ihren bisherigen
Rechtsgrundlagen beharrt, während die Bürger dieser Stadt die tatsächliche Situation kennen und diese auch anwenden wollen?
Existenzangst – was passiert, wenn ich jetzt gekündigt werde, wie soll ich dann meine Kinder ernähren? Wollte ich rechtswidrig arbeiten? Möglicherweise auch gegen meine Freunde und meine Familie?
Zukunftsangst – wie werde ich mit so einer Situation als Polizistin und als Bürgerin dieser Stadt leben können?
Wollte ich, das meine Freunde und meine Familie möglicherweise Opfer von Polizeiwillkür werden?
Die letzte Frage beantworte ich ganz klar mit : „NEIN!“.
Was passierte nachdem ich diesen Rundbrief vielen Kollegen und Vorgesetzten gesendet hatte?
Mein Dienstherr verweigert mir die rechtliche Aufklärung und lädt mich stattdessen immer wieder zu polizeiärztlichen Untersuchungen ein. Im Zeitraum vom 21. Januar 2010 bis zum 16. Februar 2010 war ich uneingeschränkt dienstfähig, seit dem 16. Februar 2010 nicht mehr. Am 05.März 2010 findet um 08.30 Uhr das nächste Gespräch beim Ärztlichen Dienst statt. Allmählich erkenne ich die sportlichen Aspekte des Ganzen.
Im Januar 2010 habe ich dem Polizeipräsidenten in Berlin erklärt, das ich wegen der permanenten Nichtbeachtung meiner Ermittlungsergebnisse hilfsweise das Grundrecht aus Artikel 20 IV GG, hier in Verbindung mit der Pflicht aus Artikel 20 III GG in Anspruch nehme.
Die Leiterin der Inspektion quittierte den Empfang gemäß den Anforderungen des BGB (Palandt-Kommentierung). Ich erhielt von der Frau die Aufforderung, meinen Dienst am 25. Januar 2010 zu
beginnen. Sie sagte mir zu, das ich sobald wie möglich das Gespräch mit einem Juristen des Polizeipräsidenten haben werde.
Heute ist der 28. Februar 2010. Das Gespräch steht immer noch aus.
Das Recht aus Art. 20 IV GG ist ein absolutes Grundrecht. Es ist weder „durch“ noch „aufgrund eines Gesetzes“ einschränkbar. Somit lauft jedes verwaltungsrechtliche Handeln von Seiten der Behörde ins Leere, bis die rechtliche Situation zweifelsfrei geklärt ist. Leider weis ich nicht so recht ob die Mitarbeiter der Behörde das auch wissen. Um die Zeit bis zu dem klärenden Gespräch mit dem Juristen zu überbrücken, reichte ich hilfsweise mein Urlaubsgesuch ein. Das scheint inkonsequent, aber eins ist klar, wenn ich auf bockig schalte, erreiche ich gar nichts. Nur wenn ich bei den Polizisten bin, kann ich mit denen reden.
Ich bin nun zunächst bis einschließlich 07. März 2010 im Urlaub.
Was nun?
Schaun wa ma:
1. Charta der Vereinten Nationen Art. 53, 77, 107 — Feindstaatenklauseln
2. 2+4-Vertrag (über Deutschland und Berlin) — Vertrag nicht erfüllt → auch
gemäß BGB (Palandt-Kommentierung) ist der Vertrag nichtig
3. es gilt weiterhin Besatzungsrecht
4. A/Res 56/83 der Vereinigten Nationen sieht vor, das sich Personen oder Personengruppen bei Abwesenheit des Staates selbst verwalten.
Ich bin seit November 2009 in Selbstverwaltung. Ich habe die Verantwortung für mein Handeln in privater und dienstlicher Hinsicht selbst übernommen.
Damit gelten für mich die Allgemeinen Menschenrechte. Ich bin nur wegen Verletzung der Menschenrechtsbestimmungen zur Verantwortung zu ziehen.
Und das ist interessant...
So wie es aussieht, ist der Schritt in die Selbstverwaltung der einzige Weg in Berlin hoheitliche Aufgaben rechtsmäßig wahrzunehmen.
Stimmt das so? Wer weis mehr???

Hier können Sie das Schreiben an die Britische Botschaft und hier an die Botschaft der USA einsehen.
Hier eine Kurzform an die Behörde wegen OwiG pp.

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