Montag, 21. April 2008

Kölner Anklagebehörde überfordert ?

Das in Köln die Uhren anders ticken kann hier im Blogverlauf gesehen werden.
Am 17. November 2007 wurde der 14-jährige Marvin Friedrich von der Straßenbahn E7 an der Aachener Strasse tödlich erfasst. Er hatte das rote Licht übersehen oder nicht beachtet. Das Gutachten behauptet, dass der Straßenbahnfahrer den Unfall nicht vermeiden konnte. An der Unfallstelle sind 50 km/h für die Bahn erlaubt, unterwegs war die Bahn aber mit 58 km/h. Die Polizei, in diesem Fall macht einen hellwachen Eindruck, zweifelt das Gutachten an. Tatsächlich wurde ein zweites Gutachten angefertigt, und wieder vom selben Sachverständigen der auch das beanstandete Gutachten erstellte. Eigentlich ist dies schon ein Unding, aber wir sind ja in Köln. Die Polizei ( was in der Domstadt sehr selten vorkommt ) hat nun auch das 2. Gutachten beanstandet. Wieder sollen Messungen falsch interpretiert worden sein. Auch die Kölner Staatsanwaltschaft ist dem Einspruch der Ermittler gefolgt und hat ein drittes (!) Gutachten in Auftrag gegeben. Und wieder hat die Anklagebehörde den gleichen Sachverständigen beauftragt, der aus polizeilicher Sicht bereits zwei fehlerhafte Gutachten erstellt hatte. Unglaublich was sich die Behörde da leistet!
Marvins Eltern streben nun einen Zivilprozess gegen den Straßenbahnfahrer an.
Die Gutachten belegen, dass der Bahnfahrer den Jungen offenbar viel zu spät bemerkt hat.
Laut Fahrtenschreiber wurde erst nach dem Zusammenprall die Vollbremsung aktiviert.
Was für ein Spiel wird hier im Kölner Amt gespielt?

Lesen Sie bitte den ausführlichen Bericht von Thorsten Moeck hier beim Kölner Stadtanzeiger.

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