Endlich einer mit Kompetenz der sich traut eine entscheidende Frage nach der persönliche Haftung der Bankvorstände zu stellen. Professor Marcus Lutter (Universität Bonn / bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, freiwillige Gerichtsbarkeit, Rechtsvergleichung ) hat in einem Aufsatz in „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht“ klar gestellt das er die weltweite Banken- und Finanzkrise nicht als Unglück, eine Art vom Himmel gefallenes Unheil betrachtet.
Endlich einer der das Schweigen bricht. Regierung und Experten sind dieser Frage ständig ausgewichen oder haben sich davor gedrückt. Er stellt die Frage nach der persönlichen Haftung der Manager damit der Schaden nicht der unbeteiligte Steuerzahler allein zu begleichen hat, wie es bis jetzt die Regierung vorsieht ( was wieder ein besonderes Licht auf Seilschaften wirft).
Der Professor glaubt das alle Vorstände, Aufsichts- und Verwaltungsräte gegen das Gebot der gesetzlich geforderten Sorgfalt gehandelt haben.
Zitat Rheinischer Merkur:
Wenn es aber, wie Marcus Lutter meint, nicht ganz von der Hand zu weisen ist, dass die Bankmanager wegen des angerichteten Unrechts persönlich auf Ersatz des Schadens haften, weil sie ihre Pflichten schuldhaft verletzt haben, und wenn die daran anknüpfende Strafbarkeit ihres Tuns sehr, sehr naheliegt, dann stellt sich für die Politik die äußerst heikle Frage: Ist sie nicht schon jetzt zum stillschweigenden Komplizen eines riesengroßen Unrechts geworden?
Zitat Ende
Und Komplizenschaft ist ebenfalls Strafbar, so steht es im Gesetz.
Lesen Sie hier bitte den ganzen Artikel von Friedrich Graf von Westphalen im Rheinischen Merkur.
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