Sonntag, 8. Februar 2009

Eine Behörde hat kein Recht einen Antrag zu verweigern

WDR Lokalzeit Bonn 06 02 2009 Arge Bonn


Die ARGE Bonn hat heute Morgen mehreren Beiständen von Hartz IV-Betroffenen Hausverbot erteilt und dies unter Zuhilfenahme der Polizei Bonn durchgesetzt. Mehrere Personen hatten am Montag die Sozialrechtsberatung des Erwerbslosen Forum Deutschland aufgesucht, da ihnen zum Teil seit Monaten ihre zustehenden Leistungen verweigert werden. Zuvor hatten die Personen mehrfach vergeblich versucht vorzusprechen und wurden immer wieder abgewiesen. Deshalb hatten das Erwerbslosen Forum Deutschland und Mitglieder der Kölner Erwerbsloseninitiative „Die KEAs e.V. sich kurzfristig entschlossen, die Menschen diesmal nicht alleine zu ARGE gehen zu lassen, da man aus Erfahrung wusste, dass in der Regel unter der Zuhilfenahme von rechtskundigen Beiständen die Ansprüche an Ort und Stelle durchgesetzt werden können. Außerdem halten es beide Initiativen für wichtig, dass Erwerbslose sich solidarisieren und mit ihrer Betroffenheit nicht alleine sind. Bei einer Person weigerte sich die ARGE den Antrag auf Leistungen an Ort und Stelle anzunehmen und verwies auf einen Termin am 26. Februar. Die anwesenden Beistände machten etwas deutlicher klar, dass eine Behörde kein Recht hat einen Antrag zu verweigern. Dies schien Anlass für die Bonner Arbeitsgemeinschaft zu sein, von einer gezielten Provokation des Arbeitsablaufes zu sprechen, um so eine Begründung für das Hausverbot zu haben.

Für weitere Information bitte hier nachsehen.

Das Video wurde bei You Tube von amondaro veröffentlicht.




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