Erdinc S. (18) hat an Weiberfastnacht 2007 in Köln einen ihm unbekannten Mann ( Waldemar W. 44 ) vor den Augen seiner Kinder in die Invalidität geprügelt.
Der Staatsanwalt hatte eine 31/2 jährige Jugendstrafe gefordert. Der Richter Hans-Werne-Riehe ließ den Intensivtäter laufen! Keine Bewährungsstrafe, keine Geldstrafe, keine Sozialstunden oder sonstige Sanktionen!
Die Staatsanwaltschaft will nun das Urteil anfechten.
Können Sie sich vorstellen wie sich das Opfer fühlt – Herr Richter!? Haben Sie überhaupt eine Ahnung was es heißt vor den Augen seiner eigenen Kinder zum Invaliden geprügelt zu werden? Wen dieser Gewaltverbrecher sich ein neues Opfer sucht, dann haben Sie Herr Richter große Mitschuld auf sich geladen.
Zitat PI ( Politically Incorrect ):
Doch Richter Hans-Werner Riehe (Foto links), dem Aussehen und Urteil nach ein Vorzeige-68er-Produkt, ließ den Intensivtäter laufen. Der zeigte keinerlei Reue, hatte zuvor sogar eine ihm von seinem Anwalt nahe gelegte Entschuldigung bei dem Opfer mit den Worten “Das geht gegen meine Ehre” abgelehnt.
Zitat Ende:
Der Gewaltverbrecher wird bereits als Intensivtäter geführt und hat sich bis heute bei seinem Opfer nicht entschuldigt.
„Das wäre eine Herausforderung für meinen Mandanten gewesen, der er nicht gewachsen war“, erklärte dazu Verteidiger Bartholomaé. Aha, prügeln kann er, aber den Mut zu haben, seinem zum Invaliden geprügelten Opfer in die Augen zu sehen und zu bereuen, das kann der Feigling nicht.
Was für ein Fehlurteil!
Quelle: Kölner Stadtanzeiger
Hier können Sie dem Richter eine E-Post senden:
Quelle: pro Köln
„Ich kann das blanke Entsetzen meines Rechtsanwaltskollegen zu 100 Prozent nachvollziehen. Was gestern im Landgericht Köln geschehen ist, ist ein Justiz-Skandal erster Güte. Dieses Fehlurteil ist Folge der verfehlten 68er-Ideologie, die den Schutz der Täter statt der Opfer in den Vordergrund stellt. Offenbar um so mehr, wenn die Täter nichtdeutscher Herkunft sind ( pro-Köln-Fraktionsvorsitzende Judith Wolter )
UPDATE vom 01.06.2008
Wer den vollständigen Namen des Jugendlichen in den Polizeicomputer eingibt, erhält eine Liste mit 17 Strafverfahren, in denen der Jugendliche als Beschuldigter geführt wurde. Delikte reichen von schwerem Raub über Sachbeschädigung, schwere Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Wohnungseinbruch bis zur Beleidigung. Die Polizei rechnete Erdinc S. damals zum Dunstkreis der berüchtigten Jugendgang T.N.G.O.G. - die Initialen stehen für „The New Generation of Gernsheimer“.
Quelle: Kölner Stadtanzeiger
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