Montag, 8. September 2008

Schulschwänzer sind nicht integrierbar

© Tomasz Trojanowski - Fotolia.com


1992 kamen die Eltern aus dem Kosovo nach Deutschland. Die Stadt Göttingen erteilte eine sogenannte Duldung ( die immer wieder erneuert wurden ).

Die fünf Kinder der Familie wurde alle in Deutschland geboren.

Ende des Jahres 2007 beantragten die Eltern eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ( sogenannte Altfallregelung ), die aber von der Stadt abgelehnt wurde mit dem triftigen Grund:

Die fünf Kinder schwänzten ständig die Schule ( laut DPA ).


Gegen diese Familie wurden sechs Bussgeldverfahren wegen Schuleschwänzens eingeleitet. Trotzdem waren die Kinder nicht regelmäßig zum Unterricht erschienen. Fast schon „normal“ ist es bei solchen Zuständen, dass Vater und Kinder auch noch straffällig geworden sind, gutes Deutschland, blödes Deutschland möchte man dazu nur sagen.


In dem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen heißt es:

Nur ein regelmäßiger Schulbesuch führe zu einer ausreichenden Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik. Der Schulbesuch sei insofern Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Bleibt nur die Hoffnung, hoffentlich wird die Ausweisung auch konsequent durchgeführt.


Keine Kommentare: