Wenn wieder einmal Frau Merkel mit Finger auf ander Länder oder Politik- und Religionsfiguren zeigt, sollten Sie sich an unsere herrliche Demokratie erinnern; denn Wählerbetrug ist erlaubt aber Wählertäuschung ist strafbar.
Erinnern Sie sich noch an den Lügenausschuss zu den Wallügen 2002? Damals wurde den SPD Ministern vorgeworfen den Bundestag und die Öffentlichkeit vor der Wahl über die Haushaltslage getäuscht zu haben. Damit sollte die Rot-Grüne Regierung gesichert werden. Na ja, der Wähler hat sich denn doch Gott sei Dank erinnert und die SPD fürchterlich abgewatscht. Damals waren eine Menge Lügen auf dem Tisch, die Rentenlüge, die Schuldenlüge, die Gesundheitslüge, die Maastrichtlüge (lt. Ausschuss-Obmann Herr Altmaier).
§ 108a Strafgesetzbuch Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, dass jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt
seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar
Dann lesen Sie mal was im Kommentar zum Strafgesetzbuch von Dreher-Tröndle steht:
“Eine lügnerische Wahlpropaganda, die nur den eigenen Willen des Wählers lenkt, gehört dagegen nicht dazu.”
Spätestens hier sollten unsere Politikfiguren kapieren warum das Volk ihnen in Scharen davon läuft. Aber was sehen wir… minutenlanger Beifall für Versager und Verlierer die auch noch glauben sie hätten alles richtig gemacht. Man versteht immer mehr die Nichtwähler, finden Sie nicht?
Nun wenn Sie glauben, aus dieser Sache hätten die alten Politikfiguren etwas gelernt, dann erinnern wir uns mal an Dortmund:
Vor der Kommunalwahl 2009 erklärte der scheidende Oberbürgermeister Herr Langemeyer (natürlich SPD) großspurig und öffentlich: Der Haushalt ist ausgeglichen. Man käme in der Stadt mit den vorhandenen Mitteln aus. Punkt und Basta. Schön dachten die Bürger, gut der Mann. Vor lauter Ausgeglichenheit empfahl der OB gleich seinen Nachfolger und bisherigen Stellvertreter Herrn Sierau (auch von derselben Partei und Stadtdirektor) zu wählen. Was die Dortmunder auch in Scharen gemacht haben. Der Jubel war groß und die SPD in ihrer süffisant üppigen Art genoss wenigstens in zwei großen Städten in NRW die Mehrheit zu haben. Tja und dann einen Tag später kam die Offenbarung. Man hat über Nacht nachgerechnet und einen Fehlbetrag von 100 (!) Millionen €uro in der Stadtkasse gefunden. Potz Blitz wie überraschend. Es wurde eine sofortige Haushaltssperre verkündigt. Und was sagte der Gewinner der Wahl zum OB und ehemalige Stellvertreter (festhalten): Er hat von dem gigantischen Haushaltsloch und der drohenden Sperre nichts gewusst. Da schaut der Wähler aber dumm aus der Wäsche.
Wie nennt man so etwas? Unfähigkeit? Dummheit? Bewusster Wahlbetrug?
So gesehen hat es genau die richtige Partei getroffen bei der Bundestagswahl. Und jede Träne die man diesem “Haufen” nachweint ist umsonst.
Wäre es in einer Demokratie nicht Zeit für Ermittlungen Herr Staatsanwalt? Tschuldigung, ich vergaß es ist ja die Organisation einer Modalität der Fremdherrschaft genannt BRD.
Montag, 5. Oktober 2009
Die kaputte Politik
Eingestellt von PPD am Montag, Oktober 05, 2009 Labels: Unsere Angestellten
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