Ein Straftäter musste aus der Haft ( Brandenburg / Havel ) entlassen werden, obwohl er weiterhin als gefährlich gilt weil, die Justiz Fehler gemacht hat. Selbst der Bundesgerichtshof (BGH) sah keine Möglichkeit den Serienvergewaltiger nicht zu entlassen, obschon man der Auffassung ist: Der Täter gefährde die Allgemeinheit!
Unfassbar, aber es kommt noch schlimmer.
Ein Antrag auf nachträgliche Sicherheitsverwahrung sei nicht möglich, obwohl der BGH in einem anderen Fall dies zugelassen hat. Schuld an dieser unsäglichen Geschichte hat das Landgericht in Frankfurt/Oder, so schreibt der Tagesspiegel hier.
Das Landgericht eröffnete auch jetzt, elf Jahre nach dem Verbrechen an den beiden Mädchen, das Verfahren nicht. Die Begründung: Die Verfahrensdauer sei überlang und dem Angeklagten nicht zuzumuten.
Der 49-jährige Straftäter saß in seinem Leben davon 22 Jahre in Haft. Er hat sechs Frauen vergewaltigt und drei Kinder sexuell missbraucht.
Willkommen in der Realität – Deutschland, mit Online-Durchsuchungen, ständiger Terrorbedrohung und Freiheitsbeschränkungen für alle Bürger.
Wie doch der Vorwurf des BDK ( Bund Deutscher Kriminalbeamter ) berechtigt ist, zeigt der oben aufgeführte Bericht. Der BDK hat den Innenministern von Bund und Ländern vorgeworfen, den Anti-Terror-Kampf auf Kosten des Schutzes der Bevölkerung vor Alltagskriminalität zu führen. „ Es wird nur noch eine Basisversorgung durch die Polizei geleistet“, sagt der BDK-Vorsitzende Herr Klaus Jansen. Alltagsdelikte ( Einbruch (!), Diebstahl ) werden immer öfter nur noch verwaltet. Weiterhin sagte er, es wird billigend in kauf genommen, dass Schwerverbrecher frei herumlaufen und weitere Menschen zu Opfern werden. Für Herrn Jansen grenze die Personalpolitik einiger Bundesländer schon an Strafvereitlung!
Aber Strafvereitelung wäre dann eine Straftat, Herr Jansen und dann sollten doch die Kriminalbeamten dies zu Anzeige bringen, finden Sie nicht?
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