Ein marokkanischer Student, so sagt man, fühlt sich diskriminiert und klagt deshalb. Der Gegenstand seiner Klage ist ein bis jetzt geheim gehaltener Fragebogen den das NRW-Innenministerium Ausländern zur Beantwortung vorlegt. Hier können Sie sich die Fragen ansehen. Ob der Fragebogen das allerdings wirklich ist was man von ihm sagt, können wir Ihnen nicht sagen. Die PDF-Datei lässt das nicht erkennen. Nehmen wir also an er ist es oder zumindest ein echter Teil daraus. Herr (Alias) Murad Q. aus Marokko sieht darin eine Diskriminierung. Er hat vermutlich noch nicht die USA besucht, denn was uns Deutschen da an Fragen zur Beantwortung vorgelegt werden ist mit dem harmlosen Bogen nicht zu vergleichen. Übrigens Herr Murad Q. wir befinden uns im Kampf gegen den Terrorismus, nur zur Erinnerung. Möglicherweise hat er auch noch nie einen Computer eines amerikanischen Händler in Europa über Versand gekauft, denn da werden zum Beispiel Fragen gestellt ob man den Computer für terroristische Zwecke einsetzen will. Bisher hat sich keine Organisation gefunden den sich merkwürdig fühlenden Deutschen per Klage ihrer Diskriminierung freien Lauf zu lassen. Wir mögen auch keine Schnüffler (a la Stopp-Schilder, Festplattenschnüffler und der gleichen mehr), aber wenn es wirklich zum Schutz des Landes dient, dann soll es so sein. Schließlich ist JEDER Mensch nur seinem Gewissen verpflichtet nein oder ja zu sagen. Da Herr Murad Q. aber in Deutschland ist und Ausländer dazu, kommt natürlich nur Diskriminierung in Frage. Fahren Sie doch mal in Saudi-Arabien auf Autobahnen die nur für Gläubige zugelassen sind, mal sehen was Sie dann dazu sagen wenn Sie die Polizei da runterholt. Aber als ausländischer Student hat man ja Zeit und Geldmittel um neben seinem Studium einen Prozess zu veranstalten weil, oh mon dieu was sich erlauben Deutsche Behörde.
Wie praktisch das es in der BRD Organisationen und Beratungen gibt, die von der eigenen Regierung bezahlt und durch Klientenleben erhalten werden, so aufrichtig für unsere ausländischen Gäste kümmern. Man darf diese Selbstlosigkeit ruhig bewundern, sie ist vorbildlich.
Quelle: FR-Online /
1 Kommentar:
Und wie es üblich ist, wurde der "Gesinnungstest" wegen eines "formfehlers" vom Verwaltungsgericht gekippt.
Böse ist, wer dabei böses denkt.
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