Montag, 25. Oktober 2010

Fahrrad fahren für Frauen ist ein Verbrechen


Polizeichef von Isfahan zieht gegen Fahrradfahrerinnen und Skaterinnen zu Felde

Radio Farda
Übersetzt von Julias Blog

Wie Radio Farda von RFE/RL berichtet, ist es dem neuen Polizeichef der iranischen Stadt Isfahan zufolge ein Verbrechen, wenn Frauen in der Öffentlichkeit Fahrrad fahren oder skaten.

Am 18. Oktober hatte Hassan Karimi in einer Bekanntmachung eine Reihe von Aktivitäten von Frauen benannt, die seiner Meinung nach als Verbrechen gelten. Neben Fahrrad fahren und skaten gelten somit auch das Singen in der Nähe der berühmten Isfahaner Khajoo-Brücke sowie Volleyball spielen in der Öffentlichkeit. Für beide Geschlechter gilt laut Karami das Kartenspielen in öffentlichen Parks als Verbrechen.
Die Polizei wird Karami zufolge „streng gegen Verstöße vorgehen“. Es sei geplant, im Kampf gegen das Verbrechen in der Stadt die Anzahl der Polizeiwachen und -streifen in Isfahan zu erhöhen.
Der Teheraner Anwalt Ahmad Bashiri erklärte gegenüber Radio Farda am 19. Oktober, die Einstufung einer Aktivität als Verbrechen erfordere zunächst die Festlegung einer gesetzlichen Strafe, um gegen das Verbrechen vorgehen zu können. „Singen an sich ist kein Verbrechen, aber wenn es die Öffentlichkeit stört oder wenn das Lied obszöne Worte enthält, kann es als Vergehen angesehen werden“, so Bashiri. Das öffentliche Karten-oder Glücksspiel gelte nach iranischem Gesetz hingegen als Verbrechen.
Seit langem wird in Iran kontrovers darüber diskutiert, ob Frauen Fahrrad fahren dürfen oder nicht. Vor einem Monat hatte der Leiter der Teheraner Freitagspredigt Ahmad Khatami davon gesprochen, dass er „besorgniserregende Informationen“ über fahrradfahrende Frauen in Teheran erhalten habe. Daraufhin hatte die Teheraner Polizei damit begonnen, gegen Fahrradfahrerinnen vorzugehen.
Um das Fahrradfahren für Frauen zu einem Verbrechen zu erklären, ist es Bashiri zufolge erforderlich, zunächst die rechtliche Grundlage für diese Aussage erläutern, so Bashiri. Die Polizei habe kein Recht, vor dem Hintergrund ihrer eigenen Rechtsauffassung willkürliche Entscheidungen zu treffen.




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