Mittwoch, 6. Oktober 2010
Stuttgart 21 - Pressekonferenz der Polizei zur Demo vom 30.09.2010
Achten Sie mal bitte genau auf die von der Polizei ausgesuchten Aufnahmen. Man sieht nicht wer die Pyrotechnischen Mittel angezündet oder geworfen hat. Es wird sogar bei einen angezündeten Mittel die Kamera weg geschwenkt. So etwas nennt man dann Beweissicherung a la Stuttgart oder wie? Die gezeigten Szenen rechtfertigen nicht ein einziges mal einen Einsatz des Wasserwerfer. Der Wasserwerfer dient dem Schutz der Polizeikräfte und darf nur zu diesem Schutz eingesetzt werden. Der Wasserwerferschütze hat mit Absicht in eine stehende Gruppe von Demonstranten geschossen. Der Einsatz des Wasserwerfers war völlig unnütz und entsprach nicht der Lage, so dass die Rede, von unmittelbarer Gefahr die bestand um die Mittel des Unmittelbaren Zwangs einzusetzen, nicht aus diesen besonders ausgesuchten Szenen der Polizei, nicht zu erkennen ist. Der Wasserwerfer ist in der Kette des Unmittelbaren Zwanges die letzte und ultimative Lösung. Was wir gesehen haben war, die Wasserkanone wurde von Anfang an eingesetzt. Der Werfer gehörte somit zur Strategie „hart und mit Wucht“ auf die Demonstration zu reagieren.
Ein einzelner Mensch mit Sturmhaube (wie sie die Polizei später trägt). Er taucht auf, sprüht und ergreift sofort die Flucht - offenbar trifft er noch nicht mal, es geht also nur um den Akt, nur darum, gesprüht zu haben. Auch sind von hinten (Sekunde 51) Verstärkungen im Schulterbereich zu erkennen, wie sie für Polizisten unter Jackenbekleidungen nicht unüblich sind. Wenn das alles ist was die Polizei anbietet, dann hat die Stuttgarter Polizei noch keine Gewaltdemonstration erlebt – siehe Berlin, siehe Hamburg etc. Eines ist diesem überzogenen Polizeieinsatz gelungen, einen Keil zwischen einen Teil der Bevölkerung zu treiben, die ihr Anliegen anscheinend nur laut und mit Demonstration vortragen kann. Ob das geschickt war, wird die Zukunft zeigen, denn die Betroffenen werden es nicht vergessen was ihre eigenen Landsleute in Polizeiuniform da angerichtet haben. Na dann haltet man schön die Linie, das Volk tut es dann bestimmt auch. Wenn die Funktionäre schon in ihrer Sprache wie bei Kriegsbildern diese heranziehen, kann man sich ein Bild malen, was bei solchen Figuren im Kopf vorgeht. Und das alles wegen einer Baugenehmigung. Bei einer angemeldeten Demonstration, ist es dem Einsatzleiter gestattet bei besonderer Gefahr und um Leben zu schützen diese angemeldete Demonstration abzusagen und aufzulösen. Dies ist anscheinend bei Baugenehmigungen nicht der Fall.
Eingestellt von PPD am Mittwoch, Oktober 06, 2010 Labels: Bürgerwehr, S 21
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