Dies ist die richtige Antwort eines Kommentar-Schreibers beim Tages-Anzeiger über den Bericht:
Muslimische Schüler können nicht mehr fordern, vom gemischt geschlechtlichen Schwimmunterricht dispensiert zu werden.
Ist das nur in der Schweiz möglich? Denn dazu braucht es mutige Richter mit einen klaren Blick und Verstand.
Eine tunesische Familie in Schaffhausen wollte ihre beiden Söhne nicht am gemeinsamen Schwimmunterricht von Mädchen und Jungen teilnehmen lassen, mit dem Anspruch auf ihren Glauben.
Die Schulbehörden wiesen das Gesuch ab, Erziehungsrat und Verwaltungsgericht bestätigten dies (!) und dabei stellten sich die Behörden in Schaffhausen bewusst (!) gegen das Bundesgericht von 1993.
Lesen Sie bitte hier den Artikel beim tagesanzeiger.ch
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