Zunächst setzte der rot-rote Senat von Berlin unter der Führung des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) diesen frühen Termin im April an, obwohl selbst die Initiative „Pro Reli“ damit einverstanden gewesen wäre, die Abstimmung kostengünstig mit der Europawahl am 7. Juni 2009 zusammenzulegen. Das Berliner Abstimmungsgesetz sieht in § 35a sogar ausdrücklich ein Verfahren vor, Volksentscheide gemeinsam mit Wahlen durchzuführen. Der separate Termin machte nun jedoch auch eine zusätzliche Aussendung von Abstimmungsunterlagen erforderlich. Die Kosten hierfür beliefen sich auf rund 1,4 Mio. Euro zulasten der Steuerzahler.
Zusätzlich platzierte der rot-rote Senat von Berlin in der Woche vor dem Volksentscheid in sieben Berliner Tageszeitungen Anzeigen, in denen er für eine Abstimmung mit Nein zu „Pro Reli“ warb. In einer Eilentscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) gegen die Anzeigenkampagne untersagten die Richter dem Senat jedoch, „mit Ausnahme der amtlichen Information zum Volksentscheid unter Einsatz staatlicher Mittel durch Anzeigenserien, Faltblätter oder sonstige Publikationen“ für eine Position einzutreten. Durch die mit Steuergeldern finanzierten Anzeigen sei die Chancengleichheit der Initiatoren von „Pro Reli“ verletzt worden. Zu diesem Zeitpunkt waren die Anzeigen allerdings schon gedruckt. Nach Angaben des Senats kosteten die Anzeigen in sieben Berliner Zeitungen an zwei Tagen 50.000 Euro.
Auch die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus engagierte sich gegen „Pro Reli“ und versandte einen entsprechenden Flyer mit dem Titel „Gemeinsam – nicht getrennt!“ an zahlreiche Berliner Haushalte. Finanziert wurde diese Aktion aus dem Fraktionsetat für Öffentlichkeitsarbeit. Aufgabe der Fraktionen ist nach dem Berliner Fraktionsgesetz jedoch in erster Linie die Bündelung der Arbeit der ihr angehörenden Abgeordneten, wofür sie einen Anspruch auf finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt, d. h. auf Steuergelder, haben. Zwar sollen die Fraktionen nach dem Fraktionsgesetz auch „... in eigener redaktioneller Verantwortung und unter inhaltlichem Bezug zu ihrer Arbeit und Aufgabenstellung die Öffentlichkeit unterrichten“. Die inhaltliche Beeinflussung von Wahlberechtigten vor Volksentscheiden ist nach der Auffassung des Bundes der Steuerzahler jedoch keine Information über Arbeit und Aufgabenstellung einer Fraktion, sondern Parteipolitik und stellt damit einen klaren Verstoß gegen das Fraktionsgesetz dar. Nach Angaben der SPD-Fraktion beliefen sich die Kosten für diese Aktion ebenfalls auf 50.000 Euro. Der Steuerzahler hatte also mit insgesamt rund 1,5 Mio. Euro für parteipolitisch motivierte Einflussnahme auf einen Volksentscheid aufzukommen, für die er bereits die politischen Parteien über die Parteienfinanzierung finanziell ausgestattet hatte.
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