Donnerstag, 26. Mai 2011

Muslimischer Kulturkreis: Dort zählt der Geschlechtsverkehr auch mit pubertierenden Minderjährigen zum Zwecke einer Familiengründung angeblich zu lange gelebten Traditionen

Dafür hatte der Richter am Landgericht in Osnabrück sicher Verständnis, denn er verurteilte den Mann der ein elfjähriges Mädchen vergewaltigte (schwerer sexueller Missbrauch) zu einer (festhalten) Haftstrafe von zwei Jahren, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Im Kulturraum BRD, mit einem Bundespräsidenten der den Islam angekommen sieht, das sehen wir am diesem schlimmen Beispiel auch, ist einfach der Verfall nicht mehr aufzuhalten. Es ist nur eine Frage der Zeit wenn die verschlafenen Germanen es den regsamen Spaniern nachmachen und mal so aus dem Stand 60.000 Menschen sich treffen. Vielleicht vor dem Merkel-Amt?
Die Familie des Verbrechers lebt seit 1995 in Deutschland. Das Mädchen ist im Oktober 2006 aus Lübeck von der Familie eines entfernten Verwandten aus dem Raum Osnabrück entführt worden. Das Kind sollte als Ehefrau an den damals 21jährigen verkuppelt werden, der es dann vergewaltigte.
Die Eltern des Verbrechers wurden wegen Anstiftung und Beihilfe der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs ebenfalls zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Ein Kind mit Elfjahren sollte an einen 21jährigen arbeitslosen Analphabeten verkuppelt werden. Als das Kind aus verständlichen Gründen den fremden Mann ablehnte lief alles „aus dem Ruder“. Weder die Eltern, noch der Analphabet-Verbrecher sprechen die Sprache des Landes das sie aufgenommen hat, sie sind bis heute nicht integriert.
Die unsäglich dumme Mutter forderte den zurückgebliebenen Verbrecher mehrfach auf mit dem Kind Geschlechtsverkehr zu haben, das war dem Richter eine Bewährung wert, und drohte ihrem Sohn solange am Bett zu sitzen bis er den Beischlaf vollzieht. Danach kam es zur Vergewaltigung.
Es gibt keine Vorurteile, es gibt nur Realität.
Selbst die Verteidiger sahen in der Tat eine Aktion die durch nichts zu entschuldigen ist. Der Staatsanwalt forderte die Mindeststrafe und das Gericht folgte der Forderung. Unglaublich!
Kommt noch besser.
Die Anklagevertreterin forderte zusätzlich eine Geldstrafe von 500 €uro und alle drei sollten das Geld in monatlichen Raten von 25 € zu Gunsten einer sozialen Einrichtung abstottern. Dies lehnte jedoch das Gericht ab. Der Vorsitzende meinte denn, es mache nicht viel Sinn, weil die Hartz-IV-Empfänger (seit 1995 in Deutschland) dafür keinen finanziellen Spielraum haben. Zu sozialen Diensten hatte er sie nicht verpflichtet – FESTHALTEN – weil die drei dann für mögliche Jobangebote nicht zur Verfügung stehen.

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