Mittwoch, 24. August 2011

Bundesverfassungsgericht wird Demokratie schädigendes Verhalten vorgeworfen


Die Klägergruppe Europolis (insgesamt 55 Beschwerdeführer) hat heute
Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung ihrer grundrechtsgleichen Ansprüche auf rechtliches Gehör und den gesetzlichen Richter durch den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts erhoben. Sie reagiert damit u.a. auf den willkürlichen Ausschluss von der mündlichen Verhandlung, die unterlassene Bescheidung des Antrags auf einstweilige Untersagung der Portugal-Hilfe sowie vor allem auf die Weigerung des Zweiten Senats, den Eurorettungsschirm den Luxemburger Richtern zur Überprüfung der Vereinbarkeit mit europäischem Recht vorzulegen.

Hans-Olaf Henkel wandte sich mit vielen Petenten der Europolis-Gruppe an den
Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. In seinem Schreiben heißt es:
„Mit ungläubigem Entsetzen habe ich von meinem Verfahrensbevollmächtigten die Mitteilung erhalten, dass Ihr Senat es nicht für opportun gehalten hat, die von mir mitgetragene Verfassungsbeschwerde zum Gegenstand eines Pilotverfahrens zu machen und mich dementsprechend zur mündlichen Verhandlung zu laden.[…] Ich wüsste nicht, wer nun unsere Argumente vortragen könnte. Mit anderen Worten, es wird verhindert, dass diese Eingang in ein Urteil finden.“
Die Verfassungsbeschwerde stützt ihren Vorwurf der Verletzung rechtlichen Gehörs auf folgende Erwägungen:
- Das Bundesverfassungsgericht beabsichtigt, die für die verfassungsrechtliche Beurteilung von Griechenlandhilfe und Eurorettungsschirm entscheidende Auslegung der No-bail-out-Vorschrift des Art. 125 AEUV nicht dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegen, sondern hierüber eigenmächtig entgegen der Vorlagepflicht des Art. 267 III AEUV zu entscheiden.
- Ferner hat es das Gericht unterlassen, über den Antrag vom 8.4.2011, der
Bundesregierung einstweilig die Mitwirkung an der Portugal-Hilfe zu untersagen zu entscheiden, noch bevor dieser weitere bail-out vom Rat der Europäischen Union( am 16.5.2011) bewilligt wurde.
- Das Gericht nimmt des Weiteren für sich in Anspruch, willkürlich jene
Petentengruppe auszuwählen, mit der es ein Pilotverfahren durchführt. Es
unterschlägt damit jene umfangreichen Argumente zur ökonomischen
Untauglichkeit und zivilrechtlichen Unwirksamkeit der Euro Rettungsmaßnahmen, die ausschließlich durch 335-seitigen Vortrag von der Klägergruppe Europolis vorgebracht worden sind.

„Falls das Bundesverfassungsgericht, das als Richter in eigener Sache entscheidet, nicht kurzfristig abhilft, wird der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar sein“, betont Prof. Markus C. Kerber, Verfahrensbevollmächtigter der Klägergruppe Europolis.
Berlin 30. Juni 2011

(Europolis ist eine deutsche Initiative für europäische Ordnungspolitik. Die Ambitionen der Studienvereinigung sind die Stabilität von Währung und Preisen institutionell zu sichern, die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen voranzubringen, mehr Wettbewerb zu wagen und der Subsidiarität Priorität zu verleihen)

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