Mittwoch, 24. August 2011
Bundesverfassungsgericht wird Demokratie schädigendes Verhalten vorgeworfen
Die Klägergruppe Europolis
(insgesamt 55 Beschwerdeführer) hat heute
Verfassungsbeschwerde
gegen die Verletzung ihrer grundrechtsgleichen Ansprüche auf rechtliches Gehör
und den gesetzlichen Richter durch den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts
erhoben. Sie reagiert damit u.a. auf den willkürlichen Ausschluss von der
mündlichen Verhandlung, die unterlassene Bescheidung des Antrags auf einstweilige
Untersagung der Portugal-Hilfe sowie vor allem auf die Weigerung des Zweiten
Senats, den Eurorettungsschirm den Luxemburger Richtern zur Überprüfung der
Vereinbarkeit mit europäischem Recht vorzulegen.
Hans-Olaf Henkel wandte sich
mit vielen Petenten der Europolis-Gruppe an den
Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. In seinem Schreiben heißt es:
„Mit ungläubigem
Entsetzen habe ich von meinem Verfahrensbevollmächtigten die Mitteilung erhalten, dass
Ihr Senat es nicht für opportun gehalten hat, die von mir mitgetragene
Verfassungsbeschwerde zum Gegenstand eines Pilotverfahrens zu machen
und mich dementsprechend zur
mündlichen Verhandlung zu laden.[…] Ich wüsste nicht, wer nun unsere Argumente
vortragen könnte. Mit anderen Worten, es wird verhindert, dass diese Eingang in ein Urteil
finden.“
Die Verfassungsbeschwerde
stützt ihren Vorwurf der Verletzung rechtlichen Gehörs auf folgende Erwägungen:
- Das
Bundesverfassungsgericht beabsichtigt, die für die
verfassungsrechtliche Beurteilung von
Griechenlandhilfe und Eurorettungsschirm entscheidende Auslegung der
No-bail-out-Vorschrift des Art. 125 AEUV nicht dem Gerichtshof der
Europäischen Union vorzulegen, sondern hierüber eigenmächtig entgegen
der Vorlagepflicht des Art. 267 III AEUV zu entscheiden.
- Ferner hat es das
Gericht unterlassen, über den Antrag vom 8.4.2011, der
Bundesregierung
einstweilig die Mitwirkung an der Portugal-Hilfe zu untersagen zu
entscheiden, noch bevor dieser weitere bail-out vom Rat der Europäischen Union( am
16.5.2011) bewilligt wurde.
- Das Gericht nimmt des
Weiteren für sich in Anspruch, willkürlich jene
Petentengruppe
auszuwählen, mit der es ein Pilotverfahren durchführt. Es
unterschlägt damit jene
umfangreichen Argumente zur ökonomischen
Untauglichkeit und
zivilrechtlichen Unwirksamkeit der Euro Rettungsmaßnahmen, die
ausschließlich durch 335-seitigen Vortrag von der Klägergruppe Europolis
vorgebracht worden sind.
„Falls das
Bundesverfassungsgericht, das als Richter in eigener Sache
entscheidet, nicht kurzfristig
abhilft, wird der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
unvermeidbar sein“, betont Prof. Markus C. Kerber, Verfahrensbevollmächtigter
der Klägergruppe Europolis.
Berlin 30. Juni 2011
(Europolis ist eine deutsche
Initiative für europäische Ordnungspolitik. Die Ambitionen der Studienvereinigung sind die
Stabilität von Währung und Preisen institutionell zu sichern, die Konsolidierung der
öffentlichen Finanzen voranzubringen, mehr Wettbewerb zu wagen und
der Subsidiarität Priorität zu
verleihen)
Eingestellt von PPD am Mittwoch, August 24, 2011 Labels: Bürgerwehr
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen