Mittwoch, 24. August 2011

Illegale Benachrichtigung?


Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Mit ihren Vorlagen haben die drei Oppositionsfraktionen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 reagiert, in dem der Gesetzgeber verpflichtet wurde, das Wahlrecht "spätestens bis zum 30. Juni 2011" zu reformieren. Wie die Karlsruher Richter in ihrer Entscheidung (Aktenzeichen: 2 BvC 1/07, 2 BvC7/07) urteilten, verstößt das Bundeswahlgesetz punktuell gegen die Verfassung, weil "ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann".
Dieser paradoxe Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Land mehr Direktmandate erringen, als ihnen laut Zweitstimmenergebnis zusteht.

Immer mehr Bürger haben die Nase voll von dieser...“Politik“.




Quelle: You Tube / Tikslbg /

Keine Kommentare: