Freitag, 5. August 2011
Der fehlende Mut
10.000 Euro Schmerzensgeld wollte ein
Kindsmörder, 3000 Euro wurden ihm vom Frankfurter Landgericht
zugesprochen – Sie konnten dies überall verfolgen in den Medien.
Es kann nicht angehen, dass in einem
funktionierenden Rechtsstaat die Polizei zu Folterdrohungen sich
nötig um damit ein Verbrechen aufzuklären.
Der Rechtsstaat ist für uns alle eine
unabdingbare Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie, auch
wenn es sehr weh tut wie hier im Fall des ermordeten Jakob von
Metzler.
Die Polizei hat den Weg des Gesetztes
verlassen und dies ist zu verurteilen.
Doch es hätte einen Weg gegeben
anders als durch diesen unsäglich schlechten Richterspruch zu
gehen, auch wenn der Kindsmörder das Geld nicht bekommt weil er
Schulden hat.
Ein Mörder der behauptet er leide
unter psychischen Folgen, weil ein Polizist ihm Gewalt angedroht habe
– vor fast neun Jahren, ist unfassbar.
Erlauben Sie mir bitte mal in die Rolle
des Vorsitzenden Richter zu schlüpfen:
„Der Angeklagte ist ein Mörder, der
aus niedrigen Beweggründen ein Kind tötete. In der Todesstunde war
ihm die unbeschreibliche Angst des jungen Menschen egal. Er hat den
Tod billigend in Kauf genommen. Jakob von Metzler kann uns nicht
sagen wie es ist wenn man erstickt, er hatte keine Chance durch
seinen Mörder bekommen am Leben zu bleiben. Die unfassbare Frechheit
des Mörders Gäfgen, eine Androhung von Gewalt vor fast neuen Jahren
sich bezahlen zu lassen, im Angesicht seines unmenschlichen und
perversen Verhaltens ist für das Gericht nicht nachvollziehbar. Das
Gericht kann im Angesicht der Tat des Mörders nicht ihn als Opfer
sehen, auch wenn das Gesetz es anders sieht. Möge eine andere
richterliche Instanz zu einem Urteil für den Mörder kommen, dieses
Gericht kann aus Menschlichkeit dem Kindsmörder Gäfgen nicht folgen
– die Klage wird abgewiesen.“
Was wäre passiert wenn der Richter so
oder ähnlich den Richterspruch verlesen hätte? Die Bürger hätten
ihm in der Mehrheit zugestimmt. Endlich ein Richter der
Menschlichkeit vor Recht sieht. In diesem Land wurde in letzter Zeit
der Täter oder die Täter immer mehr in BRD-Gerichtssälen zu
Opfern, festhalten, durch Gerichte ernannt und freigelassen. In
diesen Gerichten, in denen der Name des Opfers selten genannt wird,
in denen es nur auf die Meinung von Experten ankommt und kalt und
lebensfern entschieden wird – wohlgemerkt zum Wohle des Täters,
ist der Rechtsstaat zu einem lächerlichen Zwerg herabgestuft, man
kann dies durchaus in den bereits vorhandenen Ghettos erkennen. Die
mutlosen Gerichte verstecken sich dann hinter ihren Gesetzen. Dies
mag in fast allen Fällen richtig sein. Doch es gibt Ausnahmen. Jakob
von Metzler ist so eine Ausnahme – wenn Mut vorhanden gewesen wäre.
Hat ein Richter ein Gewissen? Und wenn
ja, wie äußert sich das dann?
Es ist sehr Schade das menschlicher Mut
in einer satten Gesellschaft verlorengegangen ist. In einer
Gesellschaft die sich eine Sprachpolizei leistet und die Demokratie
mit Füßen tritt. Eine Gutmenschengesellschaft die an
Scheinheiligkeit nicht zu überbieten ist. Unter diesen Gesichtszügen
dieser Gesellschaft ist der Richterspruch nur normal. Dabei könnte
er uns allen Spiegel sein, es kann so nicht weitergehen.
Eingestellt von PPD am Freitag, August 05, 2011 Labels: Einspruch
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