Freitag, 5. August 2011

Der fehlende Mut


10.000 Euro Schmerzensgeld wollte ein Kindsmörder, 3000 Euro wurden ihm vom Frankfurter Landgericht zugesprochen – Sie konnten dies überall verfolgen in den Medien.
Es kann nicht angehen, dass in einem funktionierenden Rechtsstaat die Polizei zu Folterdrohungen sich nötig um damit ein Verbrechen aufzuklären.
Der Rechtsstaat ist für uns alle eine unabdingbare Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie, auch wenn es sehr weh tut wie hier im Fall des ermordeten Jakob von Metzler.
Die Polizei hat den Weg des Gesetztes verlassen und dies ist zu verurteilen.
Doch es hätte einen Weg gegeben anders als durch diesen unsäglich schlechten Richterspruch zu gehen, auch wenn der Kindsmörder das Geld nicht bekommt weil er Schulden hat.
Ein Mörder der behauptet er leide unter psychischen Folgen, weil ein Polizist ihm Gewalt angedroht habe – vor fast neun Jahren, ist unfassbar.
Erlauben Sie mir bitte mal in die Rolle des Vorsitzenden Richter zu schlüpfen:
„Der Angeklagte ist ein Mörder, der aus niedrigen Beweggründen ein Kind tötete. In der Todesstunde war ihm die unbeschreibliche Angst des jungen Menschen egal. Er hat den Tod billigend in Kauf genommen. Jakob von Metzler kann uns nicht sagen wie es ist wenn man erstickt, er hatte keine Chance durch seinen Mörder bekommen am Leben zu bleiben. Die unfassbare Frechheit des Mörders Gäfgen, eine Androhung von Gewalt vor fast neuen Jahren sich bezahlen zu lassen, im Angesicht seines unmenschlichen und perversen Verhaltens ist für das Gericht nicht nachvollziehbar. Das Gericht kann im Angesicht der Tat des Mörders nicht ihn als Opfer sehen, auch wenn das Gesetz es anders sieht. Möge eine andere richterliche Instanz zu einem Urteil für den Mörder kommen, dieses Gericht kann aus Menschlichkeit dem Kindsmörder Gäfgen nicht folgen – die Klage wird abgewiesen.“

Was wäre passiert wenn der Richter so oder ähnlich den Richterspruch verlesen hätte? Die Bürger hätten ihm in der Mehrheit zugestimmt. Endlich ein Richter der Menschlichkeit vor Recht sieht. In diesem Land wurde in letzter Zeit der Täter oder die Täter immer mehr in BRD-Gerichtssälen zu Opfern, festhalten, durch Gerichte ernannt und freigelassen. In diesen Gerichten, in denen der Name des Opfers selten genannt wird, in denen es nur auf die Meinung von Experten ankommt und kalt und lebensfern entschieden wird – wohlgemerkt zum Wohle des Täters, ist der Rechtsstaat zu einem lächerlichen Zwerg herabgestuft, man kann dies durchaus in den bereits vorhandenen Ghettos erkennen. Die mutlosen Gerichte verstecken sich dann hinter ihren Gesetzen. Dies mag in fast allen Fällen richtig sein. Doch es gibt Ausnahmen. Jakob von Metzler ist so eine Ausnahme – wenn Mut vorhanden gewesen wäre.
Hat ein Richter ein Gewissen? Und wenn ja, wie äußert sich das dann?
Es ist sehr Schade das menschlicher Mut in einer satten Gesellschaft verlorengegangen ist. In einer Gesellschaft die sich eine Sprachpolizei leistet und die Demokratie mit Füßen tritt. Eine Gutmenschengesellschaft die an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten ist. Unter diesen Gesichtszügen dieser Gesellschaft ist der Richterspruch nur normal. Dabei könnte er uns allen Spiegel sein, es kann so nicht weitergehen.

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