Sonntag, 3. Februar 2008

Offener Brief zur möglichen Wahl von Prof. Dreier (sPD) zum Bundesverfassungsrichter von amnesty international, Sektion Deutschland


© Steven Pepple „Held hostage „ Fotolia.com


Die Würde des Menschen ist unantastbar:


Den offenen Brief von amnesty international Deutschland können Sie hier lesen.


Auszüge:

Der Bundesrat soll am 15. Februar einen neuen Richter und Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts wählen. Für dieses Amt ist von der SPD Herr Prof. Horst Dreier vorgeschlagen worden.

  • Als Menschenrechtsorganisation, die sich für das absolute Folterverbot einsetzt und die Unantastbarkeit der Menschenwürde als Grundlage unseres Staatswesens ansieht, fordern wir von allen Repräsentanten des Staates, den Kern der Verfassung zu schützen und zu verteidigen.

  • Wir wenden uns gegen jede Aufweichung des Folterverbots und kritisieren deshalb die Kommentierung von Prof. Dreier zum Schutz der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG. Prof. Dreier stellt in RN 133 (Grundgesetz Kommentar, 2. Auflage, Band I, von 2004) fest, dass in Fällen, in denen nur noch die Würde des Opfers oder die des Täters verletzt werden kann, der „Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen“ sei.

  • Die Achtungspflicht enthält dabei für den Staat unüber-schreitbare Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz am 15. Februar 2006 diese Position deutlich bekräftigt. Wir haben Herrn Prof. Dreier aufgefordert, sich anlässlich seiner möglichen Wahl unmissverständlich zur Unantastbarkeit der Menschenwürde zu äußern. Eine Antwort darauf haben wir nicht erhalten.

  • Ein Richter, der den Schutz der Menschenwürde nicht eindeutig verteidigt und damit in der Konsequenz auch das absolute Folterverbot relativiert, ist für die Aufgabe eines Verfassungsrichters, oder gar eines Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der den Kern der Verfassung zu verteidigen hat, nicht geeignet.


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