Samstag, 20. Juni 2009

Die Radfahrerin kannte die StVO und hat sich leider darauf verlassen. Sie war auf dem Radweg, sie hatte Vorfahrt und ihr Weg war frei ...

sie wurde trotzdem tödlich überfahren.

Die Richterin am Amtsgericht München sprach den Lastwagenfahrer frei. Für die Richterin ist der Gesetzgeber schuld.

Zitat

„Der Gesetzgeber muss darauf hinwirken, dass solche Fahrzeuge nur noch mit Beifahrer gefahren werden dürfen“.

Zitat Ende

So einfach geht man über Leichen.


Quelle: Merkur Online /

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