Donnerstag, 2. August 2012

Bundesrepublik Deutschland? Ja! - Eine Demokratie?


Worte und Sätze die keinen Kommentar benötigen, sie sprechen für sich. Man kann nur noch den Kopf schütteln, wo wir leben.


Das Wahlrecht zum Bundestag verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zentrale Bestimmungen für die Verteilung der Abgeordnetensitze mit sofortiger Wirkung für unwirksam. Damit gibt es derzeit kein wirksames Recht für die Sitzverteilung bei Bundestagswahlen.
Die Verteilung der Abgeordnetensitze "verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung

Bereits 2008 hatten die Karlsruher Richter das frühere Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt und innerhalb von drei Jahren eine Neuregelung verlangt. Union und FDP hatten im vergangenen Jahr die Reform des Wahlrechts im Alleingang durchgesetzt. SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger hatten dagegen in Karlsruhe geklagt.
"Solche widersinnigen Wirkungszusammenhänge zwischen Stimmabgabe und Stimmerfolg beeinträchtigen nicht nur die Wahlrechtsgleichheit und die Chancengleichheit der Parteien, sondern verstoßen auch gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl, da es für den Wähler nicht mehr erkennbar ist, wie sich seine Stimmabgabe auf den Erfolg oder Misserfolg der Wahlbewerber auswirken kann", kritisierte das Gericht.Da sich Regierung und Opposition nicht auf ein neues Wahlrecht einigen konnten, hatten Union und FDP die Neufassung im Alleingang durchgesetzt. Diesmal haben die Richter keine Übergangsfrist gewährt. Der Bundestag muss also bis zur nächsten Wahl ein neues Wahlgesetz verabschieden. Spätester Wahltermin wäre nach Angaben des Gerichts der 27. Oktober 2013.



Frage von Herrn Jauch (TV Sendung „Günther Jauch“) an Frau Merkel (Bundeskanzlerin):
Würden Sie Europa aufgeben, wenn Sie merken, dass Sie die Menschen (er meint die Deutschen) nicht von diesem europäischen Gedanken in einem gemeinsamen europäischen Haus überzeugen können?
Antwort Frau Merkel:
Nein, nein, auf gar keinen Fall.
(Dieser Frau ist völlig egal, was das Volk denkt und will – Die Politikdarsteller nennen es Demokratie)

Hier ein noch übleres Beispiel:

Wolfgang Schäuble ( bei seinem Beitrag in Frankfurt /EBC)
Und deswegen ist der Versuch, in der europäischen Einigung, eine neue Form von Gouverment zu schaffen, wo eben sich eine Ebene, die für alles zuständig ist, und die dann im Zweifel durch völkerrechtliche Verträge bestimmte Dinge auf Andere überträgt. Nach meiner festen Überzeugung für das 21. Jahrhundert ein sehr viel zukunftsweisender Ansatz. Als der Rückfall in die Regelungsmonopolstellung (mit äh und stockenden und wiederholenden Worten) des klassischen Nationalstaates, vergangener Jahrhunderte. Ich möchte Ihnen ganz klar sagen, das ich ziemlich überzeugt bin, dass wir in einer Zeit von weniger als 24 Monaten in der Lage sind und in der Lage sein werden, das Europäische Regelwerk so zu verändern, wir brauchen nur das Protokoll Nr. 14, wer es nachlesen möchte im Lissabon-Vertrag, so aufzubauen, das wir daraus die Grundzüge einer Fiskalunion für die Eurozone schaffen.“


Protokoll (Nr.14) betreffend die Euro-Gruppe
Artikel 1
Die Minister der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, treten zu informellen Sitzungen zusammen. Diese Sitzungen werden bei Bedarf abgehalten, um Fragen im Zusammenhang mit ihrer gemeinsamen spezifischen Verantwortung im Bereich der einheitlichen Währung zu erörtern. Die Kommission nimmt an den Sitzungen teil. Die Europäische Zentralbank wird zu diesen Sitzungen eingeladen, die von den Vertretern der für Finanzen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und der Kommission vorbereitet werden

Artikel 2 (und letzter Artikel, dann beginnt Protokoll Nr. 15)
Die Minister der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, wählen mit der Mehrheit dieser Mitgliedstaaten einen Präsidenten für zweieinhalb Jahre.


Schäuble will das Protokoll so verändern, das daraus eine europäische Regierung wird. Und das in weniger als 24 Monaten. Also alle machen bereits mit, andernfalls würde es Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern. Diese „Änderung“ hat natürlich nichts mehr mit den Parlamenten der noch bestehenden Nationen/Ländern zu tun. Die sind ja nach Schäuble ein Relikt aus vergangener Jahrhunderte. Wann wurde gleich noch die BRD gegründet?
Jetzt hätte in einem demokratischen Rechtsstaat die Staatsanwaltschaft eigentlich tätig werden müssen.
Warum?
Schauen Sie hier:

Strafgesetzbuch der BRD § 81 Hochverrat gegen den Bund (also dem alten Relikt)

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
  1. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Was also hier passiert, könnte die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Abgabe von Souveränitätsrechten) ausgelegt werden.
Haben Sie eine Staatsanwaltschaft bei Erstermittlungen gesehen?

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Darüber sollten Sie mal mal nachdenken, noch ist es nicht verboten.

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