Worte
und Sätze die keinen Kommentar benötigen, sie sprechen für sich.
Man kann nur noch den Kopf schütteln, wo wir leben.
Das Wahlrecht zum
Bundestag verstößt gegen das Grundgesetz. Das
Bundesverfassungsgericht erklärte zentrale Bestimmungen für die
Verteilung der Abgeordnetensitze mit sofortiger Wirkung für
unwirksam. Damit gibt es derzeit kein wirksames Recht für die
Sitzverteilung bei Bundestagswahlen.
Die Verteilung der
Abgeordnetensitze "verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen
den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen
Parteien auf Chancengleichheit", sagte Gerichtspräsident
Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung
Bereits 2008 hatten die
Karlsruher Richter das frühere Wahlrecht für teilweise
verfassungswidrig erklärt und innerhalb von drei Jahren eine
Neuregelung verlangt. Union und FDP hatten im vergangenen Jahr die
Reform des Wahlrechts im Alleingang durchgesetzt. SPD, Grüne und
mehr als 3000 Bürger hatten dagegen in Karlsruhe geklagt.
"Solche
widersinnigen Wirkungszusammenhänge zwischen Stimmabgabe und
Stimmerfolg beeinträchtigen nicht nur die Wahlrechtsgleichheit und
die Chancengleichheit der Parteien, sondern verstoßen auch gegen den
Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl, da es für den Wähler nicht
mehr erkennbar ist, wie sich seine Stimmabgabe auf den Erfolg oder
Misserfolg der Wahlbewerber auswirken kann", kritisierte das
Gericht.Da
sich Regierung und Opposition nicht auf ein neues Wahlrecht einigen
konnten,
hatten Union und FDP die Neufassung im Alleingang durchgesetzt.
Diesmal haben die Richter keine Übergangsfrist gewährt. Der
Bundestag muss also bis zur nächsten Wahl ein neues Wahlgesetz
verabschieden. Spätester Wahltermin wäre nach Angaben des Gerichts
der 27. Oktober 2013.
Frage
von Herrn Jauch (TV Sendung „Günther Jauch“) an Frau Merkel
(Bundeskanzlerin):
Würden
Sie Europa aufgeben, wenn Sie merken, dass Sie die Menschen (er meint
die Deutschen) nicht von diesem europäischen Gedanken in einem
gemeinsamen europäischen Haus überzeugen können?
Antwort
Frau Merkel:
Nein,
nein, auf gar keinen Fall.
(Dieser
Frau ist völlig egal, was das Volk denkt und will – Die
Politikdarsteller nennen es Demokratie)
Hier
ein noch übleres Beispiel:
Wolfgang
Schäuble ( bei seinem Beitrag in Frankfurt /EBC)
„Und
deswegen ist der Versuch, in der europäischen Einigung, eine neue
Form von Gouverment zu schaffen, wo
eben sich eine Ebene, die für alles zuständig ist, und die dann im
Zweifel durch völkerrechtliche Verträge bestimmte Dinge auf Andere
überträgt.
Nach meiner festen Überzeugung für das 21. Jahrhundert ein sehr
viel zukunftsweisender Ansatz. Als der Rückfall in die
Regelungsmonopolstellung (mit äh und stockenden und wiederholenden
Worten) des klassischen Nationalstaates, vergangener Jahrhunderte.
Ich
möchte Ihnen ganz klar sagen, das ich ziemlich überzeugt bin, dass
wir in einer Zeit von weniger als 24 Monaten in der Lage sind und in
der Lage sein werden, das Europäische Regelwerk so zu verändern,
wir brauchen nur das Protokoll Nr. 14, wer es nachlesen möchte im
Lissabon-Vertrag, so aufzubauen, das wir daraus die Grundzüge einer
Fiskalunion für die Eurozone schaffen.“
Protokoll
(Nr.14) betreffend die Euro-Gruppe
Artikel
1
Die Minister der
Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, treten zu informellen
Sitzungen zusammen. Diese Sitzungen werden bei Bedarf abgehalten, um
Fragen im Zusammenhang mit ihrer gemeinsamen spezifischen
Verantwortung im Bereich der einheitlichen Währung zu erörtern. Die
Kommission nimmt an den Sitzungen teil. Die Europäische Zentralbank
wird zu diesen Sitzungen eingeladen, die von den Vertretern der für
Finanzen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten, deren Währung
der Euro ist, und der Kommission vorbereitet werden
Artikel
2 (und letzter Artikel, dann beginnt Protokoll Nr. 15)
Die Minister der
Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, wählen mit der
Mehrheit dieser Mitgliedstaaten einen Präsidenten für zweieinhalb
Jahre.
Schäuble
will das Protokoll so verändern, das daraus eine europäische
Regierung wird. Und das in weniger als 24 Monaten. Also alle machen
bereits mit, andernfalls würde es Jahre oder sogar Jahrzehnte
dauern. Diese „Änderung“ hat natürlich nichts mehr mit den
Parlamenten der noch bestehenden Nationen/Ländern zu tun. Die sind
ja nach Schäuble ein Relikt aus vergangener Jahrhunderte. Wann wurde
gleich noch die BRD gegründet?
Jetzt
hätte in einem demokratischen Rechtsstaat die Staatsanwaltschaft
eigentlich tätig werden müssen.
Warum?
Schauen
Sie hier:
Strafgesetzbuch
der BRD § 81 Hochverrat gegen den Bund (also dem alten Relikt)
(1)
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den
Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2.
die auf dem Grundgesetz
der
Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu
ändern,
wird
mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter
zehn Jahren bestraft.
In
minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem
Jahr bis zu zehn Jahren.
Was
also hier passiert, könnte die Abschaffung der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung (Abgabe von Souveränitätsrechten)
ausgelegt werden.
Haben
Sie eine Staatsanwaltschaft bei Erstermittlungen gesehen?
Wo
Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Darüber
sollten Sie mal mal nachdenken, noch ist es nicht verboten.
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