Donnerstag, 2. August 2012

Der Systemwechsel (Paradigma) muss von Unten kommen, damit Oben sich etwas verändert


Dazu gibt es neue Bestrebungen, wie uns von einem Blog-Leser kundgetan wurde im nachfolgenden.

Die Verfassungsinitiative stellt sich vor:
Im derzeitigen Deutschland hat das Deutsche Volk in allen wesentlichen Belangen zu seinen Lebensumständen kein Stimmrecht und kaum Einwirkungsmöglichkeiten. Die Parteien haben sich lähmend über die Bundesrepublik gestülpt und auch das Grundgesetz ist so aufgebaut, dass es tatsächlich keine umfassende Sanierung und den Abbau von Ämterkorruption, Rechtsverweigerung, Ausplünderung und Freiheitsberaubung mehr zulässt. Almosen wie Bürgerbefragungen zu Stuttgart 21 zum Beispiel zeigen, dass die Ergebnisse durch Verfahrensmanipulationen doch nichts ändern können.

Wir aber wollen verändern, und zwar jetzt gleichzeitig alles, was dringend erforderlich geworden ist.

Parteien, gehirngewaschene teilgebildete Volljuristen und geschichtsunkundiges bundesrepublikanisches Personal haben das deutsche Gemeinwesen schon fast vollständig zerstört. Sie betreiben eine strikte Kriegspolitik mit ausuferndem Waffenhandel und Aufrüstungsprovokationen um Russland und China herum.

Und nun stehen u. v. a. zahlreiche Ingenieure, Kaufleute, Unternehmer, Architekten, Justizopfer und ein breiter Zusammenschluss aus Mittelschicht, Arbeiterstand und Bauernschaft zusammen, um ihren Kindern in Deutschland wieder eine bessere Perspektive zu geben. Und wir brauchen jetzt immer mehr Mitstreiter und Mithilfe.

Übergriffe, Abgriffe, Zwangspsychiatrisierungsversuche und Strafverfolgungen aus politischen Gründen durch bundesrepublikanisches Personal und Erfüllungsgehilfen für die Besatzungsmächte bedingen, dass wir uns anonym präsentieren werden und müssen. Natürlich sind wir nicht alle anonym und für die amtlichen in- und ausländischen Spitzel auf deutschem Boden noch nicht genug Anonyme.

Wer den vorgelegten Verfassungsentwurf vollständig zur Kenntnis nimmt, versteht auch unsere Beweggründe und wird keine falschen Schlüsse mehr ziehen müssen. Nur und allein der Entwurf, die Annahme und die Beachtung einer neuen deutschen Verfassung nach einer Bewegung entsprechend Art. 146 GG kann Deutschland noch helfen.

Und alle uns bekannten anderen ehemalig benutzten Verfassungen auf deutschem Staatsgebiet haben im Vergleich zum vorgelegten Entwurf dem Volk seine Stimme auch entzogen, so wie es auch verschiedene Bestrebungen mit neuen Verfassungsentwürfen schon wieder versuchen. Wenn die Deutschen sich jetzt nicht einig werden, wie Österreich und die Schweiz die Neutralität zu beanspruchen, wird der nächste von Psychopaten längst vorbereitete Krieg im Nahen Osten für viel mehr Deutsche vermutlich der letzte sein.

Wir haben die Artikel der Charta der UN, die Europäische Menschenrechtskonventionen und die vielen an sich brauchbaren Artikel des Grundgesetzes justiziabel im vorgestellten Verfassungsentwurf gestrafft und können dafür kaum noch von der internationalen Gemeinschaft als Deutsche weiterhin mit den Fremdstaatenklauseln der UN geächtet werden.


Initiativengründe:
Das Grundgesetz ist keine Verfassung, weil es sonst im Moment seines Inkrafttretens gegenstandslos geworden wäre, s. Zitat des Art. 146 GG vom 23.05.2011: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Die Bundesrepublik verweigert Deutschen vorsätzlich eine Verfassung, einen Staatsangehörigkeits-Ausweis, die Selbstbestimmung und den Friedensvertrag.
Gewalt- und Amtsmissbrauch durch Politiker, Juristen und Amtsinhaber können nur noch durch eine Verfassungsinitiative beendet werden.

In der Bundesrepublik sind Menschenrechte, Völkerrecht und die Menschenrechtskonventionen der EU nur unverbindliche Leitlinien und auch nicht verbindlich notfalls über BRD-Gerichte durchzusetzen.
Insbesondere das so genannte Bundesverfassungsgericht - ohne Bundesstaaten und ohne Verfassung - verhindert effektiv den Schutz jedes Einzelnen vor Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtsmissbrauch. Dazu deutet das Bundesgrundgesetzgericht notfalls die Grundgesetzartikel als unverbindlich und nicht durchsetzbar um, s. Entscheidungen zu Art. 146 GG.

Über diesen Link HIER kommen Sie zur Verfassungsinitiative.

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