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Dienstag, 14. August 2012
Die Angst gewisser Abgeordneten vor dem Verlust von gewissen „Nebeneinnahmen“
Angenommen,
ein Lobbyist will ein Gesetz verhindern, ein Gesetz das für sein
Unternehmen teuer wäre, dann
kann er sich in Deutschland einen Abgeordneten suchen, der ihm gegen
Geld dabei unterstützt.
Angenommen,
der Lobbyist zahlt dem Abgeordneten 50.000 Euro, damit er in
Fraktionsbesprechungen und Ausschusssitzungen das Gesetz torpediert.
Damit er im Hinterzimmer die Befürworter des Gesetzes umstimmt und
im Bundestag eine Rede hält, die der Lobbyist geschrieben hat.
Angenommen,
diese Strategie geht auf. Dann haben Beide wenig zu befürchten, denn
all das ist in Deutschland völlig legal und soll es Legal bleiben.
Meint die
Mehrheit im Bundestag(!), den strengere Regeln würden die
Abgeordneten zu sehr einschränken (jetzt wissen Sie warum).
Siegfried
Kauder, CDU und Vorsitzender Rechtsausschuss Deutscher Bundestag:
„Ich bin
kein Beamter, die Bestechlichkeit und Bestechung ist ausgelegt auf
das Beamtentum. Ich bin nicht weisungsgebunden, ich bin nach Artikel
38 des Grundgesetzes ein freigewählter Abgeordneter, ich habe
Kontakte zu halten zu Interessengruppen, das wäre alles nicht mehr
möglich, Politik würde nicht mehr funktionieren können.“
Doch der
Justiz sind wegen der Gesetzeslücken oft die Hände gebunden.
Beispiel Wuppertaler Korruptionsskandal der vor einigen Jahren
bundesweit Schlagzeilen machte.
Ein SPD
Stadtrat hatte zigtausende Euro von einem Bauunternehmer kassiert,
damit er sich für dessen Projekte einsetzt.
Der
Bundesgerichtshof musste das Urteil weitgehendst aufheben, weil ein
Gesetz fehlte! Im Urteil machten die obersten Strafrichter ihren
Ärger Luft.
Die
gesetzliche Regelung der Abgeordnetenbestechung führt nach dem
ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers dazu, weite Teile von als
strafwürdig empfundenen Manipulationen .... straflos zu stellen.
Verboten
ist in Deutschland nur der direkte Stimmenkauf und Stimmenverkauf.
Damit
verfehlt Deutschland die Standards der Vereinten Nationen bei der
Korruptionsbekämpfung. Und dieses Land will einen ständigen Sitz im
UN-Sicherheitsrat! Inzwischen bleibt Deutschland in der gleichen
Reihe wie Syrien oder der Sudan.
„Da
befindet sich Deutschland, nicht nur statistisch, in einer
schwierigen Gesellschaft, und deswegen sollten wir diese Thema
möglichst bald und möglichst überzeugend erledigen.“
(Norbert
Lammert, CDU und Bundestagspräsident)
Um nochmal
auf die dümmliche Aussage von Herrn Siegfried Kauder einzugehen:
Niemand hat gesagt, dass der Abgeordnete mit Interessengruppen nicht
sprechen darf! Niemand hat gesagt, dass der Abgeordnete sein Gewissen
aufgeben muss. Niemand hat gesagt, dass der Abgeordnete dann
weisungsgebunden wäre, falls das Gesetz gegen Korruption für
Abgeordnete denn käme. Es geht schlicht und einfach gegen Bestechung
und Bestechlichkeit, Herr S. Kauder – mehr nicht! Warum also die
leeren Worthülsen wie Gewissen? Wer ein Gewissen hat braucht sich
doch um so ein Gesetz nicht zu fürchten.
Und warum
weigern sich Abgeordnete wie der Teufel gegen Weihwasser, wenn die
gleichen Figuren sofort abnicken wenn es um die Eingrenzung und
Begrenzung gegen die Wähler und Bürger im selben Lande geht? Auch
mit dem Anti-Korruptionsgesetz bleibt Herr Kauder ein freigewählter
Abgeordneter. Was in anderen Demokratien funktioniert, die solche
Gesetze haben, wird sicherlich auch bei uns funktionieren, es sei
denn ....
Sie, ja Sie
als mündiger Bürger sollten es selbst in die Hand nehmen!
Wie?
Sie dürfen
dies auch Ihren Freunden, Bekannten und Verwandten kundtun.
Tun Sie
was! Bevor man uns weiteres antut.
Eingestellt von PPD am Dienstag, August 14, 2012 Labels: Unsere Angestellten
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