Dienstag, 14. August 2012

Die Angst gewisser Abgeordneten vor dem Verlust von gewissen „Nebeneinnahmen“

(c) Peter Jobst - Fotolia.com

Angenommen, ein Lobbyist will ein Gesetz verhindern, ein Gesetz das für sein Unternehmen teuer wäre, dann kann er sich in Deutschland einen Abgeordneten suchen, der ihm gegen Geld dabei unterstützt.
Angenommen, der Lobbyist zahlt dem Abgeordneten 50.000 Euro, damit er in Fraktionsbesprechungen und Ausschusssitzungen das Gesetz torpediert. Damit er im Hinterzimmer die Befürworter des Gesetzes umstimmt und im Bundestag eine Rede hält, die der Lobbyist geschrieben hat.
Angenommen, diese Strategie geht auf. Dann haben Beide wenig zu befürchten, denn all das ist in Deutschland völlig legal und soll es Legal bleiben.
Meint die Mehrheit im Bundestag(!), den strengere Regeln würden die Abgeordneten zu sehr einschränken (jetzt wissen Sie warum).

Siegfried Kauder, CDU und Vorsitzender Rechtsausschuss Deutscher Bundestag:
Ich bin kein Beamter, die Bestechlichkeit und Bestechung ist ausgelegt auf das Beamtentum. Ich bin nicht weisungsgebunden, ich bin nach Artikel 38 des Grundgesetzes ein freigewählter Abgeordneter, ich habe Kontakte zu halten zu Interessengruppen, das wäre alles nicht mehr möglich, Politik würde nicht mehr funktionieren können.“

Doch der Justiz sind wegen der Gesetzeslücken oft die Hände gebunden. Beispiel Wuppertaler Korruptionsskandal der vor einigen Jahren bundesweit Schlagzeilen machte.
Ein SPD Stadtrat hatte zigtausende Euro von einem Bauunternehmer kassiert, damit er sich für dessen Projekte einsetzt.
Der Bundesgerichtshof musste das Urteil weitgehendst aufheben, weil ein Gesetz fehlte! Im Urteil machten die obersten Strafrichter ihren Ärger Luft.
Die gesetzliche Regelung der Abgeordnetenbestechung führt nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers dazu, weite Teile von als strafwürdig empfundenen Manipulationen .... straflos zu stellen.

Verboten ist in Deutschland nur der direkte Stimmenkauf und Stimmenverkauf.
Damit verfehlt Deutschland die Standards der Vereinten Nationen bei der Korruptionsbekämpfung. Und dieses Land will einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat! Inzwischen bleibt Deutschland in der gleichen Reihe wie Syrien oder der Sudan.

Da befindet sich Deutschland, nicht nur statistisch, in einer schwierigen Gesellschaft, und deswegen sollten wir diese Thema möglichst bald und möglichst überzeugend erledigen.“
(Norbert Lammert, CDU und Bundestagspräsident)

Um nochmal auf die dümmliche Aussage von Herrn Siegfried Kauder einzugehen: Niemand hat gesagt, dass der Abgeordnete mit Interessengruppen nicht sprechen darf! Niemand hat gesagt, dass der Abgeordnete sein Gewissen aufgeben muss. Niemand hat gesagt, dass der Abgeordnete dann weisungsgebunden wäre, falls das Gesetz gegen Korruption für Abgeordnete denn käme. Es geht schlicht und einfach gegen Bestechung und Bestechlichkeit, Herr S. Kauder – mehr nicht! Warum also die leeren Worthülsen wie Gewissen? Wer ein Gewissen hat braucht sich doch um so ein Gesetz nicht zu fürchten.
Und warum weigern sich Abgeordnete wie der Teufel gegen Weihwasser, wenn die gleichen Figuren sofort abnicken wenn es um die Eingrenzung und Begrenzung gegen die Wähler und Bürger im selben Lande geht? Auch mit dem Anti-Korruptionsgesetz bleibt Herr Kauder ein freigewählter Abgeordneter. Was in anderen Demokratien funktioniert, die solche Gesetze haben, wird sicherlich auch bei uns funktionieren, es sei denn ....

Sie, ja Sie als mündiger Bürger sollten es selbst in die Hand nehmen!
Wie?
Sie dürfen dies auch Ihren Freunden, Bekannten und Verwandten kundtun.
Tun Sie was! Bevor man uns weiteres antut.

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