Freitag, 17. April 2009

Erneute Diskriminierung der pro-Bewegung

Interview mit dem pro-Köln- und pro-NRW-Vorsitzenden Rechtsanwalt Markus Beisicht zur Programmänderung beim Anti-Islamisierungskongress 2009 (15.4.2009)

Frage: „Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern entschieden, dass die Pro-Bewegung die Hauptkundgebung des Antiislamisierungskongresses mit Spitzenpolitikern erfolgreicher rechtspopulistischer Bewegungen und Parteien aus ganz Europa nicht auf dem Roncalliplatz in unmittelbarer Nähe des Kölner Doms abhalten darf. Wie bewerten Sie diese fragwürdige Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts und welche Konsequenzen wird der Veranstalter hieraus ziehen?“

Beisicht: „Im Gegensatz zu all unseren politischen Mitbewerbern und auch ausländischen Extremisten jedweder Couleur dürfen wir nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts in Köln keine friedliche, islamkritische Kundgebung in dem Herzen von Köln abhalten. Das Kölner Verwaltungsgericht hat gestern unseren Eilantrag gegen eine Auflage der Polizei abgelehnt, wonach die Veranstaltung auf einem abgelegenen Platz im rechts rheinischen Stadtteil Deutz stattfinden soll. Angesichts der exponierten Lage des Roncalliplatzes und der erwarteten massiven und auch gewaltbereiten Proteste aus der linksextremen Szene sei mit schwerwiegenden Behinderungen und Gefährdungen Unbeteiligter zu rechnen, befanden die Verwaltungsrichter. Das Recht soll also dem Unrecht weichen. Der Rechtsstaat hat einen peinlichen Rückzug angetreten. Demokraten kapitulieren, wie einst in Weimar vor gewaltbereiten Extremisten. Wir halten die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts für höchst bedenklich und werden hiergegen kurzfristig Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einreichen. Daneben werden wir parallel ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorbereiten.

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