Samstag, 30. Mai 2009

Unsere Geschichte Teil 3

Wir haben ein Bundesverfassungsgericht (dessen Richter vom Parteienstaat ernannt werden) aber keine gültige Verfassung in der Rechtssprechung. Damit ist klar, dass es auch keine „vorläufige“ Verfassung geben kann. Das Grundgesetz, dass man Ihnen als Verfassungspackung verkauft, ist ein Provisorium. Durch die Wiedervereinigung ist die räumliche Einschränkung aufgehoben, eine Volkssouveränität auszuüben. Was noch bleibt ist die substanzielle Einschränkung. Dazu sind die Dokumente Nr. I und III von besonderer Bedeutung. Denn hier erkennt man, dass die Besatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. So gibt es im Dokument I fast mehr Einschränkungen der deutschen Befugnisse als Freigaben deutscher Befugnisse.


Es gibt vier Einschränkungen, die uns erkennen lassen, dass das Grundgesetz KEINE Verfassung ist:

  • Erste Einschränkung

    Es wurden den deutschen für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt / Das Grundgesetz musste den Besatzungsmächten zur Genehmigung vorgelegt werden.

  • Zweite Einschränkung

    Es sind den Deutschen entscheidende Staatsfunktionen versagt (auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik, Legislative und Exekutive und sogar Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen, und andere Sachgebiete sind vorbehalten.

  • Dritte Einschränkung

    Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Wir besitzen eine Autonomie auf Widerruf, wobei natürlich die Besatzungsmächte bestimmen ob ein Notstand eingetreten ist oder nicht.

  • Vierte Einschränkung

    Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden.


Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volkssouveränität des Genehmigungspflichtigen.

Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, dass wir den Besatzungsmächten gegenüber – was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde – Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müsste dann ihnen gegenüber durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn vorläufig lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment.

Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wie die Hoheitsbefugnisse auf deutschem Boden verteilt sein sollten. Sie bestimmt aber auch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesen Besatzungsstatut gegenüber ist alles andere sekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt.

Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schlußsatz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, dass nach dem Beschluss des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine Verfassung gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muss man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.

Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.

(Dr. Carlo Schmid, im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948)


Dieser herausragende Politiker und Demokrat stellte in seiner (oben in Auszügen) Rede fest, dass die BRD ein Staatsfragment ist und das Grundgesetz ausdrücklich ein Provisorium ist und keine Verfassung ist und das Deutschland 1945 rechtlich nicht untergegangen ist.

Dieses Thema sollte eigentlich Eingang in den Schulen der BRD gefunden haben. Aber solange es in weiten Teilen des Lehrkörpers anti-deutsche Gesinnungsgenossen gibt und die Schulbücher von der Besatzungsmacht kontrolliert werden, ist keine Besserung in Sicht. Der Satz "wir sind das Volk", wird in den kommenden Jahren zur Änderung dieses Verwaltungskonstrukt noch Berühmtheit erlangen. Je mehr man in unserer Gesellschaft immer mehr Gruppen spaltet ( Junge vs Alte, Arbeitslose vs Arbeiter, Arbeiter vs Rentner, Unterschicht vs Oberschicht usw) und sie verfeindet, je mehr Menschen dann mit eigenen Streitigkeiten beschäftigt sind (Talkshows, Richtershows, konstruierte Scheinrealitäten usw.), um so mehr kann eine dringend erforderliche Erneuerung des maroden Systems verhindert werden.


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