Pro NRW legt noch heute dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein – Beisicht: Es kann nicht sein, dass das Recht dem Unrecht weichen soll! – Die Freitagsveranstaltungen im Umland und die Hauptkundgebung am Samstag auf dem Barmer Platz finden davon unberührt natürlich wie geplant statt!
Die Demonstrations- und Meinungsfreiheit scheint in Köln nur noch sehr eingeschränkt zu gelten. Zumindest der pro-Bewegung soll unter allen Umständen verboten werden, ihren Protest gegen die Islamisierung auch ins linksrheinische Köln und vor allem in die Nähe des Standortes der geplanten Großmoschee zu tragen.
Als Begründung für die Bestätigung des Demonstrationsverbotes am Samstag vom Barmer Platz nach Köln-Ehrenfeld führte das Verwaltungsgericht die gleiche Argumentation wie das Kölner Polizeipräsidium an: Linke Gegendemonstranten würden eine unbeherrschbare Gefahr darstellen, die anerkannt friedlichen Teilnehmer der pro-Bewegung könnten trotz der über 5.000 eingesetzten Polizeibeamten nicht geschützt werden! Und daher hätten die stets gesetzestreuen Teilnehmer von pro NRW an diesem Tag auf ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Demonstrationsfreiheit zu verzichten, anstatt dass die linken Chaoten konsequent in die Schranken gewiesen würden!
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