Nicht nur Herr Hassemer (ehemaliger Bundesverfassungsrichter) sieht mehr Einschränkung der Grundrechte (er sagt dies in einem politisch korrekten Ton), sonder auch Till Müller-Heidelberg (ehemaliger Bundesvorsitzender der Humanistischen Union) kritisiert den abnehmenden Respekt der Politik gegenüber dem Grundgesetz. Als Beispiele nennt er:
... im vergangenen Jahr durch das Bundesverfassungsgericht verworfene Online-Durchsuchung: „In das neue BKA-Gesetz wurde die Erlaubnis dazu dann gleich wieder hineingeschrieben, zusammen mit einem Bündel von fragwürdigen Eingriffsermächtigungen – vom Belauschen von Berufsgeheimnisträgern bis zur schon tot geglaubten Rasterfahndung“. Ebenso rügte er die Rechtsblindheit von Ermittlungsbehörden und sogar Gerichten, die immer wieder gegen die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts etwa zur Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz verstießen.
Auch Betroffene kamen bei der Präsentation des Grundrechte-Reports 2009 zu Wort. So schilderte ein Totalverweigerer „erzieherische Maßnahmen“ der Bundeswehr, die darauf hinausgelaufen seien, seine Gewissensentscheidung gegen die Wehrpflicht zu brechen. Der Anmelder einer Demonstration in Karlsruhe berichtete, wie er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil Teilnehmer sich an vergleichsweise marginale Auflagen nicht gehalten hatten: Die Ordner seien der Polizei 15 Minuten zu spät vorgestellt worden, manche Teilnehmer „zu ähnlich gekleidet“ gewesen.
Grundrechte-Report 2009 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Herausgeber: T. Müller-Heidelberg, U. Finckh, E. Steven, M. Assall, M. Pelzer, A. Würdinger, M. Kutscha, R. Gössner und U. Engelfried; Preis 9,95 €; 256 Seiten; ISBN 978-3-596-18373-9; Fischer Taschenbuch Verlag; Juni 2009
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