Sehr geehrte Behördenleitung,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Betr.: Strafanzeige/Strafantrag gegen
aller Wahlleiter, Wahlorganisatoren und deren Gehilfen in Ihrem Zuständigkeitsbereich
Hiermit werden sämtliche Wahlleiter. -begleiter und -nutznießer der Bundesrepublik für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 und deren Mittäter in Politik und Behörden nach StGB §§ 81, 82, in Verbindung mit 92 und nach 107a, 107b, 108 wegen des vollendeten Versuches und der Fortsetzung von
Hochverrat, Wahlfälschung, Fälschung von Wahlunterlagen und Wählertäuschung
u. a. angezeigt und Strafantrag wird gestellt.
Nach den Wahlgesetzen in der Bundesrepublik Deutschland dürfen nur Deutsche nach Art. 116 (1) GG und höchstens EU-Bürger wählen. Durch die Vorlage unechter, falscher Urkunden mit der Staatsangehörigenbezeichnung "deutsch" zur bewussten Täuschung im Rechtsverkehr mit erheblichen rechtlichen Folgen sind tatsächlich mit Duldung der Wahldurchführenden offenkundig vielfach Staatenlose und Ausländer (Doppelpass!) in die Wählerverzeichnisse als Scheindeutsche aufgenommen worden, um alle Wahlen zu fälschen!
Zur Begründung wird die tatsächliche Definition der deutschen Staatsangehörigkeit vorgetragen. Diese basiert auf der offenkundigen Tatsache, dass die deutsche Staatsangehörigkeit das Band ist,
à das die Deutschen mit ihrem geteilten, jedoch nicht untergegangenem, sondern als Rechtssubjekt fortbestehenden Staat, dem deutschen Reich, verbindet.
Kein durch das Besatzungskonstrukt Bundesrepublik scheineingedeutschter Ausländer oder Staatenloser hat dieses Band - die unmittelbare Reichsangehörigkeit nach RuStAG vom 22. Juli 1913 - verliehen bekommen. Die Bundesrepublik konnte und wollte die unmittelbare Reichsangehörigkeit auch nicht verleihen.
Die Angabe der Staatsangehörigkeit von tatsächlichen Deutschen in sämtlichen öffentlichen Registern der Bundesrepublik mit "deutsch" ist zur bewussten Täuschung im Rechtsverkehr mit erheblichen rechtlichen Folgen falsch eingetragen! Richtig müsste es heißen:
Staatsangehörigkeit: "Deutsches Reich" oder Staatsangehörigkeit "deutsche".
Dann wäre auch jeder falsche Eintrag für Scheineinge"deutsch"te sofort zu erkennen, bzw. als unmittelbare amtliche Urkundenfälschung mit einem falschen Rechtsanschein zu verfolgen.
Es ist deshalb als offenkundige Tatsache nachgewiesen, dass die Bundesrepublik keinem Ausländer und Staatenlosem die unmittelbare Reichsangehörigkeit gegeben hat, was nach Art. 116 (1) GG in Verbindung mit § 5 EGBGB, § 1 RuStAG vom 22. Juli 1913, § 1 StAG der BRdvD bis zum 31.12.2004 und StAG der BRdvD ab dem 01.01.2005 für die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich ist! Also sind diese von der Bundesrepublik Scheineinge"deutsch"ten keine Wahlberechtigten nach Art. 116 (1) GG!
Die Wahlveranstalter und -fälscher bilden vermutlich nach StGB § 129, 129a etc. auch eine kriminelle Vereinigung, welche den Völkermord an den tatsächlichen Deutschen mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit planmäßig durch Entzug, bzw. Relativierung von deren Selbstbestimmungsrechten auf Deutschem Reichsgebiet betreiben.
Laut § 15 (7) EUWO gilt folgendes, Zitat Anfang:
Bevor eine Person in das Wählerverzeichnis eingetragen wird, ist zu prüfen, ob sie die Wahlvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 des EU-Wahlgesetzes oder des § 6 Abs. 2 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes erfüllt oder ob sie vom Wahlrecht nach 3 6 a Abs. 1 Europawahlgesetz ausgeschlossen ist.
Zitat Ende!
§ 6 Abs. 1 des EU-Wahlgesetzes (EuWG) lautet, Zitat Anfang:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
................
Zitat Ende!
Laut aus dem gesamten Bundesgebiet einlaufenden Abweisungen von Anfechtungen der Unrichtigkeit aller Wahlregister werden diese ausschließlich dem Melderegister erstellt.
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Drucksache 16/914 aufgrund einer von ihm abgewehrten Wahlanfechtung nunmehr erheblich zur Ausweitung von Wahlprüfungsverfahren beigetragen, indem er folgendes bewusst Falsches erklärte, Zitat Anfang:
Zur Feststellung der Wahlberechtigung legt die Gemeinde vor jeder Wahl gemäß § 11 ff. der Niedersächsischen Landeswahlordnung (NLWO) vom 1. November 1997 {Nds. GVBI S. 437, 1998 S 14), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vorn 25. November 2007 (Nds, GVBI. S. 651}, für jeden Wahlbezirk von Amts wegen ein Verzeichnis der Wahlberechtigten (das sog. „Wählerverzeichnis") nach den bei der Gemeinde befindlichen Unterlagen, vor allem nach dem Melderegister, an. Aus dem Melderegister ergibt sich u. a. auch die jeweilige Staatsangehörigkeit. Die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten vor der Wahl eine „Wahlbenachrichtigung*. die Auskunft darüber gibt, in welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden kann.
Zitat Ende!
Unbestreitbar kann aus den Melderegistern aller bundesrepublikanischer Kommunen gar keine Staatsangehörigkeit festgestellt werden.
Soweit andere Meldeunterlagen, Einbürgerungsurkunden oder Akten zu Einbürgerungsurkunden bei den Kommunen, in den Wahlbezirken und den übergeordneten Landkreisen oder Städten vorhanden sind, nach denen sich der Verdacht ergeben muss, dass nicht Wahlberechtigte in Wählerverzeichnisse zur Wahl zugelassen wurden, haben die die EU-Wahl vorbereitenden Befassten und Verantwortlichen diese Unterlagen zur Begehung von Straftaten nicht entsprechend ihrer Verpflichtung nach § 15 (1) EUWO geprüft, was einzelne Wahlleiter selbst schon zugegeben haben.
Zu keinem Zeitpunkt haben die Landeswahlleiter, die übrigen Angezeigten und ihre Helfershelfer die Wählerschaft in der Bundesrepublik über die auch schon vor allen anderen Wahlen aufgezeigten Wahlhindernisse informiert und somit auch die Wähler getäuscht, die deshalb aktiv und passiv zu Wahlfälschungen verleitet werden
à oder deshalb nicht wählen können.
Mit der Abwehr der Anfechtungen der Unrichtigkeit von Wählerverzeichnissen durch die Aufnahme nicht Wahlberechtigter ist der bewusste, strafbare Versuch des Wahlbetruges, der Wahlfälschung und der Fälschung von Wahlunterlagen bereits erfüllt.
Wird die EU-Wahl in Ihrem Zuständigkeitsbereich auch noch durchgeführt, erweitert sich die Bearbeitung der Strafanzeige/des Strafantrages auf die Vollendung der Straftaten nach obigen Strafgesetzen.
Sie machen sich strafbar, wenn Sie die angezeigten Versuche oder tatsächlichen Durchführungen der EU-Wahlfälschungen als Offizialdelikte, die Sie hätten längst selbst erkennen können, nicht sachgerecht einer Anklage zuzuführen. Ihre Remonstrationspflicht verbietet Ihnen insoweit, Weisungen Ihrer politischen Vorgesetzten zur Verhinderung der Aufklärung zu befolgen.
Haben Sie eine Selbstachtung und nicht nur die passende politische Ausrichtung, welche Ihre politische Auswahl als Staatsanwalt in der Bundesrepublik begünstigt haben könnte, werden Sie nun sicherlich nicht ruhen, bis die geplante Vernichtung des Deutschen Volkes der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit durch ständigen Wahlbetrug und fortwährende Reduzierung des Selbstbestimmungsrechts bis zu einem Minderheitenproblem gestoppt ist.
Bei Indolenz, konkludentem Handeln oder Kollaboration Ihrerseits zum Erreichen dieses Ziels könnten Sie selbst des Hochverrates bezichtigt werden.
Nach Grundgesetz Art 20 (4) besteht bei der Verweigerung der Strafverfolgung von den angezeigten Wahlfälscher das Recht des Deutschen Volkes, selbst für Abhilfe zu sorgen. Das sollte sich niemand wünschen, auch wenn eine solche Gefahr täglich durch die Aufklärung über die ständigen bundesrepublikanischen Wahlfälschungen wächst.
Um Eingangsbestätigung und Aktenzeichen wird bis zum 13.06.2009 gebeten.
Das Schreiben ist maschinengeschrieben und gilt ohne Unterschrift!
Lothar Beck D - 13125 Berlin-Karow, 07.06.2009
Heimfriedstr. 26
Herr Beck hat diese Strafanzeige an 114 Staatsanwaltschaften gesandt ( die Namen sind uns bekannt)
Mittwoch, 10. Juni 2009
Strafanzeige/Strafantrag
Eingestellt von PPD am Mittwoch, Juni 10, 2009 Labels: Bürgerwehr
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1 Kommentar:
Ich würde nur zu gern wissen wie es weiter geht.
Schade das ich erst heute auf eure Seite gestoßen bin. Vielleicht hätte man es geschafft das mehrere Menschen diese Anzeige erstatten...
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