Donnerstag, 24. November 2011

Das politisch mediale Hütchenspiel


Der bayerische Chefkopierer wurde nun durch die Staatsanwaltschaft Hof aus der Schusslinie genommen. Das Verfahren wurde eingestellt, so konnten Sie es ja inzwischen überall lesen. 20.000 Euro waren die Lügen und das Kopieren für seine Doktorarbeit der Wert des Freikaufs.
Haben Sie das gehört?
Da ist aber dem Herrn Lügenbaron ein Stein vom Herzen gefallen, denn jetzt muss er offiziell keine Schuld eingestehen. Na, die Hilfe der Staatsanwaltschaft begriffen? Plötzlich wird Recht angewendet als wären wir alle gleich. Nun, es trifft einen von „oben“, dann sind natürlich auch für dieser Person die Gesetze anzuwenden – aber nur wenn es positiv gedreht werden kann. Eine Weisungsgebundene Staatsanwaltschaft macht das was ihre Vorgesetzten eben sagen, oder unmissverständlich durchblicken lassen – die Gutmenschen nennen es „Unabhängigkeit der Ermittlung (lach).
Der diebische Freiherr (O-Ton NZZ) hat auch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages für ihn arbeiten lassen ohne in zu zitieren, bleibt wohl kleben wie Hundes......e am Schuh, da hilft auch kein Freispruch 2. Grades.
Ein strafbares Verhalten habe man nicht feststellen können, sagt Hof, obwohl 23 Passagen mit strafrechtlichen relevanten Verstößen gegen das Urheberrecht gefunden worden sind.
Na unter welchen Hut befindet sich die Schuld?
Falsch, unter keinem, sonst könnte ja der Hütchenspieler verlieren – die Lösung hat einen Namen:
kein wirtschaftlicher Schaden!
Ehrlichkeit, Moral, Vorbildfunktion oder ähnliche Fremdwörter wurden nicht mal im entferntesten unter das Hütchen genommen. Alles ist dem Mammon Wirtschaftlichkeit untergeordnet. Materieller Schaden genannt. Das es noch einen anderen Schaden gab, davon wird nichts erwähnt. Jeder Minister legt auch einen Eid ab, bitte mal nachsehen was er da für einen Eid schwört, so wahr im Gott helfe.
Politik zum Verachten und übel werden.

O-Ton Frau Merkel nach dem Rücktritt KTG:
"Wir müssen uns von niemandem erklären lassen, was Anstand und Ehre in unserer Gesellschaft sind."
Zitat Ende
Manchmal weiß Sie selber nicht warum Sie das sagt, kann man gerade wieder schön in der Schuldenposse sehen.
  • Zum Anstand:Der Rücktritt wurde von zu Guttenberg erst eingeleitet als es im Rücken keinen Fluchtweg mehr gab
  • Zur Ehre: Vorausgegangen waren Lügen und lügen.
Eine wahrliche Meisterleistung (das war das Wort was ihm seine Politik-Kollegen bescheinigten und meinten damit die Bundeswehrreform) hat er nie abgeliefert, der adelige Herr. Und gerade dort erwartet man Tugenden. Aber die Jugend ist eben auch nicht mehr das was sie einmal war.
Der ehemalige Bundesverteidigungsminister hat bis zu seinem Rücktritt die Öffentlichkeit an seinen Manövern teilhaben lassen – Täuschungsmanöver! Vorsätzliche Täuschung ist heute, dank staatsanwaltlicher Unterstützung, kein Delikt mehr um strafrechtlich etwas zu unternehmen. Wir müssen eben erkennen: Sie lassen sich nicht von anderen erklären was Anstand und Ehre ist. Deshalb gibt es in der Politik auch keinen Anstand und keine Ehre mehr.

Die Spur der Rückkehr:
Der medial begeisterte Auftritt in Halifax, für Schnick-Schnack war die Landstraße
Der staatsanwaltliche „Freispruch“ ist die Bundesstraße
Und jetzt bitte festhalten:
Das Buch (ja Sie lesen richtig) „Vorerst gescheitert“ (wobei das Wort "vorerst" wohl als Wink mit dem Zaunpfahl betrachtet werden kann) das Ende diesen Monat vorgestellt wird, ist die Autobahn auf die der Politikstar zurück kommen will. Sicher wieder als geprügelter Held, der ja nur das Schöne und Gute wollte zum Wohl Deutschlands.
Was spielen die 49 Prozent Plagiat-Anteile noch für eine Rolle.
Das Volk liebt solche Politikfiguren, damit es sie nach ein paar Jahren zum Teufel wünscht.
Verstehen Sie jetzt warum unsere europäischen Nachbarn nicht von deutschen Politiker dominiert werden wollen?

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ist der Baron zu Guttenberg ein Fall für die politische Wissenschaft, für die Psychologie der Angeberei, für die Medientheorie des journalistischen Steigbügelhaltertums oder für die Kulturgeschichte des Hochstaplers?

Das Zeitungsgespräch, mit dem er sich jetzt wieder hat ins Spiel bringen lassen, legt anderes nahe: Guttenberg ist nach wie vor ein Fall für die Jurisprudenz. Denn unter Ausstoßen von Zurechtweisungen an einen Staatsrechtler, der ihn einen Betrüger nennt, entwickelt Guttenberg eine interessante neue Rechtsfigur. Man könnte sie den „Bewusstlosigkeitsnachweis durch Unwahrscheinlichkeit der Tat“ nennen. Im Kern lautet das Argument: Wer eine Tat idiotisch begeht, kann, sofern es sich nicht um einen Idioten handelt, sie gar nicht begangen haben.

Guttenberg hat also gar nicht plagiiert - denn so dumm hätte er sich doch nicht angestellt, wenn er plagiiert hätte! Wer die erste Seite seiner eigenen Dissertation aus der Zeitung abschreibt - und danach dann noch 10.400 weitere Zeilen aus 135 Quellen -, kann es, anders als die Juristen der Universität Bayreuth feststellen, gar nicht absichtlich getan haben, denn wenn er hätte täuschen wollen, dann, so Guttenberg, „hätte er anders getäuscht“.
Der Tatbestand des Fürdummverkaufens

Das Strafrecht muss jetzt neu geordnet werden, Abertausende von Fällen sind zugunsten der Täter wieder aufzurollen, der Begriff des Vorsatzes ist enger zu fassen. Kann dem Hütchenspieler denn Vorsatz unterstellt werden, wo doch jedes Kind sieht, dass es ein Schwindel ist? Auch im Zivilrecht sind revolutionäre Wirkungen zu erwarten. Denn wer Verträge abschließt, die er nicht versteht oder die zu seinem Nachteil sind - über Schrottimmobilien, Lehman-Papiere, griechische Anleihen -, kann sie gar nicht bewusst abgeschlossen haben, denn das täte man ja niemals absichtlich.

Paragraph 118 BGB, der Willenserklärungen für nichtig erklärt, von denen erwartbar ist, dass sie als Scherz aufgefasst werden - „Lokalrunde für alle!“ -, bedarf insofern der Ergänzung. Außerdem muss der Tatbestand der Fürdummverkaufe ins Medienrecht aufgenommen werden. Der Text könnte lauten: „Wer offensichtlich lügt, begründet damit keinen Beschwerdegrund, denn er kann es ja gar nicht getan haben, weil es doch überhaupt keinen Sinn hat, offensichtlich zu lügen.“

zitat von:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/fall-guttenberg-er-war-s-gar-nicht-11539802.html