Mittwoch, 7. Dezember 2011

Wir sind die Braven, nur bei den anderen gibt es „Unregelmäßigkeiten“


Wahlen, meine Damen und Herren, bedeuten Machtgewinn oder Machtverlust. Bedeuten Sorglosigkeit für die Klientel. Gerade wird Russland von der Achse der Guten aus den Angeln gehoben wegen Wahlfälschung und Wahlbeeinflussung. Und wie immer reagiert das Gewaltmonopol gewaltig.
Das war die Einleitung und nicht gerade gut gelungen, aber eigentlich wollte ich Ihnen ein Beispielbild geben wie es bei uns .... ja bei uns zugeht.

Gerade hat das sächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 6. Dezember 2011 die Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda (vom 28. Februar 2010) für ungültig erklärt.
Grund: Gesetzwidrige Wahlbeeinflussung

Die Wahl ist bekanntlich knapp aus gegangen. Der damals amtierende Überbürgermeister erhielt 2.879 Stimmen und der Gegenkandidat 2.656 Wahlstimmen.
Am 10. Februar, also 18 Tage vor der Wahl, wurde bei einer öffentlichen Podiumsdiskussion zwischen beiden Kandidaten (Oberbürgermeister/Gegenkandidat) Flugblätter verteilt. Und in diesen Flugblättern war unter anderem zu lesen, der Gegenkandidat sei schwul. Auch stellte man ihn als Lügner hin:
Ein Wahlbewerber, der den Wählern nur vortäuscht, er sei ein mit seiner Familie lebender Familienvater.“
Die mutige Entscheidung des Gerichts sah in diesen Behauptungen einen erkennbaren Zweck; Wähler mit Vorbehalten (Vorurteilen) gegen Homosexualität zu veranlassen, den Gegenkandidaten nicht zu wählen.
Bedingt durch das knappe Wahlergebnis sei es ohne weiteres möglich gewesen ohne die unzulässige Wahlbeeinflussung, dass auch der Gegenkandidat gewählt worden wäre.

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