Mittwoch, 7. Dezember 2011
Wir sind die Braven, nur bei den anderen gibt es „Unregelmäßigkeiten“
Wahlen,
meine Damen und Herren, bedeuten Machtgewinn oder Machtverlust.
Bedeuten Sorglosigkeit für die Klientel. Gerade wird Russland von
der Achse der Guten aus den Angeln gehoben wegen Wahlfälschung und
Wahlbeeinflussung. Und wie immer reagiert das Gewaltmonopol gewaltig.
Das war die
Einleitung und nicht gerade gut gelungen, aber eigentlich wollte ich
Ihnen ein Beispielbild geben wie es bei uns .... ja bei uns zugeht.
Gerade hat
das sächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 6. Dezember 2011
die Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda
(vom 28. Februar 2010) für ungültig erklärt.
Grund:
Gesetzwidrige Wahlbeeinflussung
Die Wahl
ist bekanntlich knapp aus gegangen. Der damals amtierende
Überbürgermeister erhielt 2.879 Stimmen und der Gegenkandidat 2.656
Wahlstimmen.
Am 10.
Februar, also 18 Tage vor der Wahl, wurde bei einer öffentlichen
Podiumsdiskussion zwischen beiden Kandidaten
(Oberbürgermeister/Gegenkandidat) Flugblätter verteilt. Und in
diesen Flugblättern war unter anderem zu lesen, der Gegenkandidat
sei schwul. Auch stellte man ihn als Lügner hin:
„Ein
Wahlbewerber, der den Wählern nur vortäuscht, er sei ein mit seiner
Familie lebender Familienvater.“
Die mutige
Entscheidung des Gerichts sah in diesen Behauptungen einen
erkennbaren Zweck; Wähler mit Vorbehalten (Vorurteilen) gegen
Homosexualität zu veranlassen, den Gegenkandidaten nicht zu wählen.
Bedingt
durch das knappe Wahlergebnis sei es ohne weiteres möglich gewesen
ohne die unzulässige Wahlbeeinflussung, dass auch der Gegenkandidat
gewählt worden wäre.
Eingestellt von PPD am Mittwoch, Dezember 07, 2011 Labels: Wahlkampf im Prekarier-Land
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