Die Gemeinden und ihr Landesverband hätten als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Pflicht zur Transparenz bei der Haushaltsführung und der Verwendung von Steuergeldern. So habe die Synagogengemeinde zu Halle wiederholt dubiose Mitgliederlisten eingereicht, um an mehr Fördergeld zu gelangen. In den Listen hätten sich Mitglieder mehrfach in unterschiedlicher Schreibweise befunden, auch solche, die nicht in Sachsen-Anhalt lebten oder Mitglied in mehreren Gemeinden gewesen seien.
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