Durch den Einsatz von Wahlcomputern seien in sieben Wahlkreisen die Grundsätze der Öffentlichkeit und Amtlichkeit verletzt worden, darüber hinaus sei den vom Computer Club entsandten Wahlbeobachtern in mehreren Gemeinden der Zutritt zu Wahllokalen verweigert worden, was eine "Verletzung einfachen Wahlrechts" darstelle.
Quelle: taz.de
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