Montag, 17. März 2008

Initiative gegen deutschfeindliche Äußerungen


Der Bundesvorstand der Wählervereinigung BÜRGER IN WUT hat eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, in der die strafrechtliche Verfolgung deutschfeindlicher Beschimpfungen gefordert wird. Zu diesem Zweck soll § 130 Absatz 1 Strafgesetzbuch erweitert werden. Die BÜRGER IN WUT wollen erreichen, daß der in dieser Norm geregelte Tatbestand der Volksverhetzung auch dann gegeben ist, wenn die Deutschen in ihrer Gesamtheit durch beleidigende Äußerungen diffamiert werden. Heute sind durch das Gesetz nur „Teile der Bevölkerung“ geschützt.
Die heutige Auslegung von § 130 Strafgesetzbuch ist für viele Bürger aufgrund des Wortlauts der Norm unverständlich. Denn der Begriff „Bevölkerung“ umfaßt semantisch alle Menschen, die in Deutschland leben. Dazu gehören Deutsche und Ausländer. Die Deutschen müßten demnach ebenfalls ein Teil der Bevölkerung sein. Diese eigentlich logische Schlußfolgerung wird aber von Rechtsprechung und Lehre nicht geteilt. Deshalb wollen die BÜRGER IN WUT mit ihrer Petition eine Konkretisierung der Strafvorschrift durch den Gesetzgeber und damit den Deutschen Bundestag erreichen.

Quelle: Bürger in Wut

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