Sonntag, 11. April 2010

Attac-Bankentribunal in Berlin


Vom 9. bis 11. April wurde an der Berliner Volksbühne ein öffentliches Tribunal durchgeführt. Dieses Tribunal sollte die Ursachen des Finanzcrashs, die Beugung der Demokratie durch fragwürdige Rettungsmaßnahmen und die fahrlässige Vorbereitung neuer Krisen öffentlichkeitswirksam beleuchten.
Dazu hatte man im Großen Saal der Volksbühne ein Gericht nachgebaut. Am Podium sitzt ein fünfköpfige Jury mit fünf Ankläger und vier Verteidigern an der Seite. Richter Jürgen Borchert ruft die Bundesregierung von 2005 bis 2009 vertreten durch Angela Merkel auf. Da sich jedoch niemand aus der Bundesregierung meldet, bittet der Richter die Verteidigung vorzutreten. Vier Männer erheben sich und nehmen Platz am Tisch von der Jury.
Die Verteidigung (ehemaliger Spiegel-Chefredakteur Wolfgang Kaden) versucht in der Eröffnungsrede die Vorwürfe der Anklage zu entkräften.
Heftige Zwischenrufe aus dem vollbesetzten Saal sind immer wieder zu hören. Die Eintrittskarte zu 25 €uro waren bereits im Vorverkauf weg.
Danach kamen Finanzexperten in den Zeugenstand. Als Experten sind sie nicht direkt einer Seite zuzuordnen. Interessant der Vorwurf der Anklage durch Harald Schumann (Tagesspiegel) zu Deutsche Bank-Chef Ackermann: Er handle nicht im Sinne des deutschen Volkes um dann aber festzustellen, dass Herr Ackermann die Interessen der Bank vertreten dürfe.
Es gab aber auch Zeugen die nur die Seite der Anklage bedienten. So z.B. Axel Troost, Abgeordneter bei die LINKE.
Rechtsanwalt Detlef Hensche führte das Schlussplädoyer der Anklage. Die Verteidigung erwiderte ihr Plädoyer.
Jetzt galt es nur noch gespannt auf die Urteilsverkündung am nächsten Tag zu warten.
Pünktlich um zehn Uhr Sonntagmorgen betreten die Richter den Saal. Es werden von allen Richtern eine Erklärung vorgelesen die in Ähnlichkeit mit der Anklageschrift sich im Einklang befinden. Am Ende dieser richterlichen Erklärungen, erklärte eine Attac-Mitarbeiterin das Tribunal für beendet. Es wurde kein Strafmaß verkündet. Niemand wurde frei oder schuldig gesprochen.
Wenn man so will, haben die Finanzmärkte quasi als "fünfte Gewalt" neben den Medien eine wichtige Wächterrolle übernommen. Wenn die Politik im 21. Jahrhundert in diesem Sinn im Schlepptau der Finanzmärkte stünde, würde dies vielleicht so schlecht nicht.“
Rolf –E. Breuer, ehemaliger Chef der Deutschen Bank, in: Die Zeit, 18.9.2000
Republik kommt von res publica = öffentliche Angelegenheit. Unsere Staatsform steht und fällt also mit Öffentlichkeit und Transparenz. Tatsache ist aber, dass im Zusammenhang der Bankenkrise lichtscheue Aktivitäten in einem außergewöhnlichen Ausmaß dingfest zu machen sind, wobei die angestrengten Versuche der Geheimhaltung ein sicheres Indiz für vorsätzliche Angriffe auf das Demokratieprinzips sind.
Zur wachsenden Macht der Finanzmärkte gehört, dass zunehmend Externe an den Gesetzesvorhaben mitarbeiten, die eine auffallende Nähe zu Parteien mit Partikularinteressen haben. Allein im Jahr 2009 wurden 16 Gesetze verkündet, an denen Externe mitgewirkt haben. Im Zeitraum von 1990 bis 1999 war es gerade mal ein Gesetz.
So hat beispielsweise die Kanzlei Freshfields am Finanzmarktstabilisierungsgesetzt vom Oktober 2008 und dessen Ergänzung im Februar 2009 und Juli 2009 mitgewirkt. Wie stark das endgültige Gesetz aber letztlich davon beeinflusst wurde, bleibt im Unklaren. Bekannt ist aber, dass auch zahlreiche Banken zu den Kunden der Kanzlei gehören.
Insgesamt wendeten die Ministerien über 4 Millionen Euro für die Mithilfe an Gesetzen durch externe Berater auf. Nicht öffentlich zugänglich ist, welche Honorare das Bundeswirtschaftsministerium und das Finanzministerium den beteiligten Anwaltskanzleien für das Mitwirken an ihren Gesetzen zahlten (Quelle: u.a. BTDrucksache 16/14133 v. 26.10.2009).
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Bisher sind die Gläubiger der Banken nicht an den Rettungskosten beteiligt worden, obwohl sie die Profiteure der Milliardenpakete sind. Dies muss über eine gezielte Steuerpolitik korrigiert werden. Begründung: Das Vermögen in Deutschland ist sehr ungleich verteilt. Das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt bereits 23 Prozent des Volksvermögens. Das reichste Zehntel vereinigt schon 61 Prozent auf sich. Umgekehrt gehört den unteren 70 Prozent nur ganze 9 Prozent des Gesamtvermögens. Man kann also zusammenfassen: Von den Bankenrettungspaketen haben nur die reichsten 30 Prozent der Bundesbürger profitiert.
Zitat Ende
Schade, so das Fazit, denn diese Form von öffentlicher Anklage ist durchaus ein Weg für weitere Möglichkeiten sich öffentlich mehr Gehör zu verschaffen, außerhalb unserer Politik-Worthülsenerzeuger. Also Schade das man nicht die „Courage“ (vielleicht auch die Möglichkeit) besaß ein Urteil zu fällen. Damit fehlte denn auch der zum Tribunal unbedingte Abschlusspunkt. Trotzdem sollte in dieser Weise weitergemacht werden. Ein, für unsere politische Un-Kultur, Gegengewicht das wir Bürger dringend brauchen.

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