Dienstag, 27. April 2010

Der Richter mit dem Buch Tick

Zuerst dachte ich es ginge um Straftaten wie etwa, Fahrradklau, alte Leute bedroht oder fahren ohne Führerschein und dergleichen mehr. Falsch gedacht; es geht um Gewaltstraftaten!


Der Richter mit dem fehlenden Blick für die Realität auf bundesdeutschen Straßen und in Stadtvierteln, Herr Christoph Mangelsdorf, verordnet seit etwa drei Monaten Jugendliche ein Buch zu lesen. Anstelle von Arbeitstunden.

Hurra wir leben noch!

Deutsche Gerichtsurteile gehören inzwischen zu den abgefahrensten Dingen die es gibt in dieser Obst-Republik. Ist das nicht toll (für den Täter), wenn er eine Frau/Mädchen vergewaltigt hat und dafür ein Buch lesen oder sich einen Film anschauen muss. Merken Sie etwas? Der Bezug zur Straftat, der vielschichtig ist, den eigentlich Spezialisten erarbeiten sollten um das Gefahrenpotential dieses Unmenschen zu ergründen, wird mit Lesestunde gleichgesetzt. Das nennt man heute Resozialisierung. Der Zeitgeist ist der Ungeist und die Huldiger dieses Zeitgeistes sind die wahren Kaputtmacher. In einigen Fällen wird wohl der Täter erst von einem vom Gericht vereidigten Leselehrer zur Verfügung gestellt, damit der überhaupt begreift was ein Buch ist. Was Herr Mangelsdorf nicht begreift (er liebt wahrscheinlich Bücher) ist; durch lesen verändert sich nicht die Charaktereigenschaft oder der Intellekt von Menschen mit niederen Beweggründen zum Leben oder Besitz der Mitmenschen. Da ist viel Wunschdenken des Richters vorhanden. Und wie immer wird das Opfer, das keine Lobby hat (weil der Richter der eigentlich die Opfer-Lobby sein sollte, vor lauter Gutmensch nur an den Täter denkt. „Hat ihnen die Hand beim zuschlagen wehgetan?“, fehlt in dieser Posse noch) vergessen. Resozialisierung ist gut, aber nur wenn sie ganzheitlich ausgerichtet ist (es kostet Zeit und Geld). Mit lesen eines Buches oder Film ansehen als Strafmaßnahme ist es nicht getan. Dem Opfer kommt vor Gericht die gleiche Hauptrolle zu wie dem Täter. Nur das wird von vielen Richtern übersehen oder weggewischt in unfassbaren Urteilen. Urteile die nicht von rechtsempfindsamen Menschen verstanden werden. Beispiele wären hier genug aufzuzählen, man ist müde einem solchen Blödsinn auch noch seine wertvolle Zeit zu opfern, wenn man die Realität der Rechtssprechung ansieht.
O-Ton Kommentar beim SO:
„Beim Strafrecht geht es vor allem um die Vermeidung weiterer Opfer ....“

Was für ein Hohn in unseren Ohren!
Hier können Sie das Interview bei Spiegel-online lesen und sich selbst Ihre Meinung bilden.

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