Samstag, 3. April 2010

Rechtssprechung in einer Bananenrepublik


Artikel 21 der Landesverfassung von Hessen erlaubt die Todesstrafe nur bei besonders schweren Verbrechen. Natürlich gilt hier der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht. Papier ist eben geduldig und oft nicht mehr wert als das darauf Geschriebene.
Es ist bekannt das deutsche Richter auf ihrem Amtseid nicht schwören, Kleine zu hängen und die Großen laufen zu lassen . . . eigentlich, doch was sehen wir in der Realität?
Ex-Kanzler Kohl kaufte sich gegen 300.000€ Geldbuße als Hauptfigur der CDU-Spendenaffäre eine Einstellung „wegen geringer Schuld“. Kontraste nannte es damals eine „erkaufte Unschuld“. Inzwischen wird der Einheitskanzler (er hält sein verfassungswidriges Ehrenwort bis heute) umjubelt als wäre er Bismarck.
Doch weiter im mittelalterlichen Ablasshandel, bleiben wir bei der CDU.
Manfred Kanter und Ex-Bundesinnenminister wurde wegen Untreue zu 54.000€ Geldstrafe verurteilt. Er war das Opfer in der Schwarzgeldaffäre der Hessen-CDU. Im Erfinden von Luftnummern um Geld am eigenen Staat vorbei zu schleusen sind unsere Angestellten oft sehr erfinderisch. Damals hatte man einfach Spender erfunden mit „jüdischen Vermächtnisse“, weil ja bei Juden, so dachte man wohl, keiner nachfragt. Herr Koch musste sich dann in Richtung Israel entschuldigen. Vor dem deutschen Volk hat er das nicht getan, warum auch.
Dem Erfinder von Hartz I bis IV (VW-Personalvorstand) wurde ebenfalls wegen Untreue und Begünstigung zwei Jahre auf Bewährung plus 576.000€ Geldstrafe auferlegt. Er selbst hatte 44 (!) Fälle von Untreue durch Betriebsratbestechung zugegeben. 15 Jahre hätten dafür gedroht.
Unser Prekariat-Liebling Herr Ackermann und Chef der Deutschen-Bank wurde noch merkwürdiger von Richtern behandelt. Ja wir sprechen über den Mannesmann-Prozess. 2007 wurde das Verfahren mit 3,2 Millionen (!) Euro „Geldbuße“ eingestellt. Wäre es nach den Landgerichts-Figuren in Düsseldorf im ersten Prozess (2004) gegangen, wäre er sogar freigesprochen worden. Der BGH pfiff dann diese Nasen zurück.
Die dritte Gewalt ist in diesem Land mittlerweile bei ihrer „Klassenjustiz“ voll Blind wenn es um Systemfiguren geht. Anders ist das Mauscheln der Staatsanwaltschaft mit den Verteidigern der Reichen und Mächtigen nicht zu benennen; es ist schlichtweg Ablasshandel.
Doch es gibt Hoffnung, auch im Rechtsbereich, so hatte eine Hamburger Kanzlei gegen die Richter des Landesgerichts Düsseldorf nach dem Freispruch im Mannesmann-Urteil (Ackermann verließ mit grinsendem Gesicht und V-Zeichen das Gericht), die Ankläger sowie die sechs Angeklagten, Strafanzeige gestellt wegen Rechtsbeugung und Strafvereitlung. Dann kam das BGH-Urteil.
Im gleichen Jahr (2007) wurde eine Seniorin aus Heppenheim wegen Diebstahl eines Duftspray das einen Verkaufswert von 1,99 € hatte, vom zuständigen Amtsrichter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt, da sie Wiederholungstäterin sei.
Und wie sieht es mit der liebsten Tätigkeit aus – Steuerhinterziehung?
Das Rüttgersland Nordrhein-Westfalen schickte 2008 ein paar (1200 !) Steuerfahnder in den vorzeitigen Ruhestand. In der BRD hatten zum Beispiel 2006 etwa 13500 Betriebsprüfer 14 Milliarden €uro eintreiben können, dazu 1,4 Milliarden aus der Überprüfung der Mehrwertsteuer. Und unsere Angestellten erfanden ein Gesetz um die Verlogenheit zur Methode zu machen: Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit. Man müsste es eigentlich „Ehrlichen-Verdummungsgesetz“ nennen, denn die reumütigen Gangster nennt man nicht Wirtschaftsverbrecher sondern kuschelig „Steuersünder“. Tut Buße und sündigt fortan nicht mehr! Die Kirche hätte ihre Freude daran. Beispiel: Wer in 2005/2006 sein beiseite geschafftes Geld nach versteuerte, musste nur 15% statt 48% Spitzensteuersatz zahlen, wie brave Bürger. Steuergeschenke für Wirtschaftsverbrecher, dafür schröpft man dann von Staats wegen die Arbeitslosen. Es ist Unfassbar! In diesem Pseudorechtsstaat haben die Bürger kein Vertrauen mehr. Man kann nur hoffen, dass es endlich sich bis zu den Wahlen durch spricht: WÄHLT SIE ALLE AB! Kein Kreuzchen mehr für die Alt-Parteien! Die Welt geht deshalb nicht unter.
Und zum Schluss noch etwas „Kauderwelsch“ von einem unserer Top-Figuren. Siegfried Kauder (seit 2005 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion) über die Strafbarkeit von Korruption: Er kenne „keinen einzigen Fall Beispielfall eines bestechlichen Bundestagsabgeordneten. Deswegen gibt es keinen Handlungsbedarf“. 2004 musste die BRD unter internationalen Druck die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnen. Nur unsere Angestellten setzen diese Konvention nicht um.
Der Schwätzer Kauder hat wohl noch nie etwas von Norbert Rüther (Ex-Chef der Kölner SPD-Ratsfraktion) gehört. Rüther wurde im September 2005 unter anderem vom Landgericht Köln wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Festhalten: Im Juli 2006 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf: Als damaliger Abgeordneter habe er das Geld durchaus annehmen dürfen.
Man reibt sich wirklich die Augen und zwickt sich, ist man im falschen Film? Urlaub im Land einer tropischen Bananenrepublik. Und gerade fährt die Limousine einer Ministerin vorbei um eine Pizza in das Ausland zu transportieren. Nein . . . das kann nur ein Traum sein.
Hoffentlich wachen die Einheimischen an der Wahl-Urne aus diesem Alptraum auf!

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