Montag, 13. Dezember 2010

Scheiß auf Grundgesetz und Souveränität oder Freislers Geist lebt

Klage des Deutsch-Libanesen El-Masri abgewiesen:

Heute reicht eine bloße „Entscheidung“ eines Verwaltungsgerichts, welche ohne jede gesetzliche Grundlage und entgegen der Vorschriften des Grundgesetzes gefällt wurde, die oberste Pflicht des Staates zum Schutz der Grundrechte und der Verfolgung von Grundrechtsverletzungen praktisch außer Recht zu setzen, obwohl gerade die Rechtssprechung gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden ist und die Richter darüber hinaus gemäß Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die unantastbare Würde des Menschen zu achten und vor allem zu schützen. Diese Verpflichtung ist durch kein rechtsstaatliches und dem Grundgesetz unterworfenen deutschen Gericht suspendierbar. Ihre Aufhebung entzieht den Grundrechten ihre Funktion und dem Grundgesetz die Basis.
Die Freiheit der Person darf nur auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden.

Es gibt kein entsprechendes Gesetz zur Entführung von deutschen Staatsangehörigen oder anderen Personen, welche sich auf dem Boden der deutschen „freiheitlich demokratischen“ Grundordnung aufhalten. Dagegen gibt es genügend Gesetze, welche eine solche Entführung verhindern sollen und/oder unter Strafe stellen.
Das Landgericht Köln hatte keine gesetzliche Grundlage für oben angegebene Entscheidung, handelte demnach ungesetzlich. Die Freislersche Doktrin (Recht ist was nützt) reicht nach wie vor bis in die heutige Zeit.
Hans Herbert von Arnim / Politikwissenschaftler:
Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das „System“ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.“

Das Video wurde bei You Tube von dokuundso1 veröffentlicht

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