18.März 2011/ ECCHR / European Center for Constitutional and Human Rights
Im Bestreben weitere strafrechtliche Ermittlungen im Fall des Luftangriffs bei Kundus im September 2009 zu erreichen, unterstützt ECCHR die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde für einen Vater, der seine beiden Söhne bei dem Luftangriff verloren hat. Der Luftangriff erfolgte am 4. September 2009 auf Befehl des deutschen Bundeswehr-Oberst Georg Klein. Nachdem die Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft im April 2010 eingestellt wurden, lehnte auch das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Überprüfung der Vorgänge ab.
Im November 2010 hatte Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck hat beim Oberlandesgericht Düsseldorf Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage beziehungsweise Fortführung der Ermittlungen gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm wegen des Luftangriffs bei Kundus gestellt. Der umfassende Schriftsatz greift die unzureichenden Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt an und enthält umfangreiches Beweismaterial. Durch das so genannte Klageerzwingungsverfahren haben die Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, die Einstellung der Ermittlungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Mit dem Schriftsatz werden zahlreiche Verfahrensfehler während des Ermittlungsverfahrens angesprochen und dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt. Die strafrechtliche Bewertung stellt vor allem darauf ab, dass die Beschuldigten nur unzureichende Aufklärungsmaßnahmen veranlassten, bevor sie den Angriffsbefehl gaben. Diese Argumentation wird gestützt durch ein Gutachten des renommierten Völkerrechtsprofessors Marco Sassòli und Anne-Laurence Brugère (Universität Genf), in welchem diese die nach humanitärem Völkerrecht erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen beim Angriff darstellen und deren Verhältnis zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Angriffen bestimmen. Ein weiteres Gutachten von Professor Florian Jeßberger (Universität Hamburg) unterstützt die Forderung nach Fortführung der Ermittlungen, da der Generalbundesanwalt nicht befugt gewesen sei, das gesamte Ermittlungsverfahren einzustellen.
In der Verfassungsbeschwerde, die am 17. März 2011 eingereicht wurde, geht es nun vor allem um das Recht auf Zugang zu den Gerichten, um eine Überprüfung der Einstellungsentscheidung der Bundesanwaltschaft herbeizuführen. Ebenso steht der Umgang der deutschen Strafverfolgungsbehörden mit Geschädigten des Bombardements im Fokus. Das ECCHR kritisiert weiterhin Verstöße gegen Untersuchungspflichten bei Tötungen durch Amtsträger aus der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Demokratische Kontrolle Unmöglich gemacht /
Donnerstag, 21. April 2011
Kundus (Afghanistan): Verfassungsbeschwerde erhoben
Eingestellt von PPD am Donnerstag, April 21, 2011 Labels: Militär
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