Samstag, 16. April 2011
„Unrecht verlangt Widerstand“
So zu lesen auf einem Plakat im Züricher Hauptbahnhof.
Das Plakat wurde im Auftrag eines Mitglied der „Aktion Palästina-Solidarität“ von der APG (Allgemeinen Plakatgesellschaft) im März 2009 im Bahnhof an mehreren Stellen ausgehängt. Nach drei Tagen, nachdem die SBB/ Schweizerische Bundesbahnen aufmerksam gemacht wurde, wurden die Plakate abgenommen.
Auf dem Plakat war zu lesen:
61 Jahre Israel
61 Jahre Unrecht an den Palästinensern
Es gab in Nahost kein Land ohne Volk für ein Volk ohne Land.
Israel: mit Gewalt errichtet auf dem Boden der Palästinenser.
Unrecht verlangt Widerstand
Das Bundesverwaltungsgericht hat die SBB angewiesen den Plakataushang zu bewilligen. In dem Urteil kommen die Richter in Bern zu dem Ergebnis, dass die SBB mit ihrem Verbot die Meinungsfreiheit verletzt hat.
Die Weigerung hatte die SBB mit einem internen Reglement begründet „zu außenpolitischen brisanten Themen für sämtliche Medien ausgeschlossen sind“ wodurch Werbung und Botschaften gemeint sind.
Ein generelles Verbot geht zu weit. Bahnhöfe mit ihren vielen Menschen stellen einen wichtigen Raum für den Austausch von Meinungen dar.
Respekt.
Die Richter sahen in dem Plakat keinen Aufruf zur Gewalt, es sei diskret gestaltet und habe weder schockierende Bilder noch einen kämpferischen Tonfall benutzt.
Eingestellt von PPD am Samstag, April 16, 2011 Labels: Bürgerwehr
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