Montag, 30. Januar 2012

Bundestag winkt Gesetz für den Drohnenflug über Deutschland durch


Die Herrschaften Volksvertreter ignorierten konsequent die noch nicht geklärten Parameter für die technischen Anforderungen an das „Fluggerät“ und die Piloten. Vor allem dem Schutz der Persönlichkeitsrechte bei Drohnen mit Kameras (und das ist ja auch entscheidender Zweck von Drohnen neben der Möglichkeit als unbemannte Angriffswaffe) hat die Volksvertreter nicht sichtlich berührt. Einzig im Verkehrsausschuss wurde darüber beraten, dort herrscht jedoch kein öffentlicher Zutritt. Transparenz? Öffentliche Debatte? Kontrolle?
Selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte wurde erst durch eine Zeitungslektüre zum Drohnenproblem aufmerksam. Wenn wieder mal ein Worthülsenerzähler in der Talkshow des Staatsfernsehen etwas von Bundesdatenschutzbeauftragten faselt, dann schalten Sie am besten das Programm ab oder einfach um.
Als dann langsam die Opposition aufwachte war eigentlich alles schon im Verkehrsausschuss klar. Der Änderungsantrag von Die Linke wurde abgelehnt.
Im Bereich von wenigen Minuten nickten die CDU/CSU, FDP und SPD das Gesetz ab. Die GRÜNEN haben dazu keine Meinung und enthielten sich. Die Linke stimmte dagegen.
Tolle Transparenz.
Die erste Lesung (Dezember 2011) wurde im schriftlichen Verfahren abgewickelt (das bekommt kein Bürger mit) und die Reden der „Verkehrspolitiker“ verschwanden ungehört im Archiv.

Im Staatsradio verkündete der politisch korrekte Sprecher diese Meldung mit dem Hinweis: Drohnen werden in Zukunft eingesetzt um damit genauer die Stau-Länge zu messen.

Ein kurzer Blick in die USA:
Am 14. Mai 2010 enthüllte die New York Times, dass die US-Regierung den radikalen Prediger Anwar al-Awlaki, der in den USA zur Welt kam, gezielt zum »Tod durch Drohne« freigegeben hat. Es ist absurd: Der US-Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) darf die elektronische Kommunikation eines Verdächtigen erst nach einem aufwendigen Genehmigungsprozess abhören. Wenn die CIA einen Verdächtigen aber mit einer Drohne umbringen will, braucht sie dafür lediglich ein Genehmigungsverfahren des Nationalen Sicherheitsrates der USA.

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