Montag, 30. Januar 2012
Bundestag winkt Gesetz für den Drohnenflug über Deutschland durch
Die
Herrschaften Volksvertreter ignorierten konsequent die noch nicht
geklärten Parameter für die technischen Anforderungen an das
„Fluggerät“ und die Piloten. Vor allem dem Schutz der
Persönlichkeitsrechte bei Drohnen mit Kameras (und das ist ja auch
entscheidender Zweck von Drohnen neben der Möglichkeit als
unbemannte Angriffswaffe) hat die Volksvertreter nicht sichtlich
berührt. Einzig im Verkehrsausschuss wurde darüber beraten, dort
herrscht jedoch kein öffentlicher Zutritt. Transparenz? Öffentliche
Debatte? Kontrolle?
Selbst
der Bundesdatenschutzbeauftragte wurde erst durch eine
Zeitungslektüre zum Drohnenproblem aufmerksam. Wenn wieder mal ein
Worthülsenerzähler in der Talkshow des Staatsfernsehen etwas von
Bundesdatenschutzbeauftragten faselt, dann schalten Sie am besten das
Programm ab oder einfach um.
Als
dann langsam die Opposition aufwachte war eigentlich alles schon im
Verkehrsausschuss klar. Der Änderungsantrag von Die Linke wurde
abgelehnt.
Im
Bereich von wenigen Minuten nickten die CDU/CSU, FDP und SPD das
Gesetz ab. Die GRÜNEN haben dazu keine Meinung und enthielten sich.
Die Linke stimmte dagegen.
Tolle
Transparenz.
Die
erste Lesung (Dezember 2011) wurde im schriftlichen Verfahren
abgewickelt (das bekommt kein Bürger mit) und die Reden der
„Verkehrspolitiker“ verschwanden ungehört im Archiv.
Im
Staatsradio verkündete der politisch korrekte Sprecher diese Meldung
mit dem Hinweis: Drohnen werden in Zukunft eingesetzt um damit
genauer die Stau-Länge zu messen.
Ein
kurzer Blick in die USA:
Am
14. Mai 2010 enthüllte die New York Times, dass die US-Regierung den
radikalen Prediger Anwar al-Awlaki, der in den USA zur Welt kam,
gezielt zum »Tod durch Drohne« freigegeben hat. Es ist absurd: Der
US-Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) darf die
elektronische Kommunikation eines Verdächtigen erst nach einem
aufwendigen Genehmigungsprozess abhören. Wenn die CIA einen
Verdächtigen aber mit einer Drohne umbringen will, braucht sie dafür
lediglich ein Genehmigungsverfahren des Nationalen Sicherheitsrates
der USA.
Eingestellt von PPD am Montag, Januar 30, 2012 Labels: Unsere Angestellten
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