Sonntag, 29. Januar 2012

Kurz vor Weihnachten hat die EUROPÄISCHE UNION zwei gentechnisch veränderte Pflanzen zugelassen


Am 22. Dezember hat die Europäische Kommission die Kommerzialisierung von 4 gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) zugelassen: drei Maissorten von Syngenta, Mir604*Ga21, Bt11*Mir604 et Bt11*Mir604*Ga21 und die Baumwolle 281-24-236*3006-210-23 von Down AgroSciences (1).

Eric Meunier

Übersetzt von MichèleMialane

Diese vier Pflanzen scheiden Insektizide aus und sind zugleich  herbizidresistent (2). Zugelassen werden die vier Pflanzen für den Menschen- und Tierverbrauch; außerdem dürfen die drei Maissorten importiert bzw. weiterverarbeitet, aber nicht angebaut werden. Die vier Entscheidungen der Kommission wurden im Zuge einer fehlenden qualifizierten Mehrheitsentscheidung beim Treffen der Agrarminister verabschiedet, das am 15. Dezember 2011, i.e. eine Woche früher, stattgefunden hatte. Auf diesem Treffen hatte sich Frankreich laut Agrarministerium der Stimme enthalten.
Klar gestellt sei, dass bei diesen Akten das alte Komitologieverfahren angewendet wird. So z.B. wurden im Februar 2011 die Minister auf diese Anträge angesprochen worden waren, da auf dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit keine Entscheidung getroffen worden war. Mit dem neuen, am 1. März inkraftgesetzten und für alle seither gestellten Anträge für kommerzielle Zulassung gültigen Verfahren (3), werden die Antragsteller nicht mehr verpflichtet, vor den Ministerrat zu treten.
Bezüglich der Baumwolle wurde bei der französischen ANSES (Nationale Agentur für die Nahrungs-, Umwelt- und Arbeitssicherheit) der Antrag gestellt worden, beim HCB (Hoher Rat für Biotechniken) aber nicht. Grund dafür ist - laut Ministerium-, dass der HCB damals noch in Erarbeitung war; nun werden ihm alle Akten systematisch vorgelegt. Dennoch hätte man vor den HCB gehen können, denn erst Anfang 2011 hat sich die ANSES nach einem ersten Bescheid aus dem Jahr 2005 im Großen und Ganzen endgültig positiv dazu ausgesprochen. Doch betonte die Agentur, dass Down AgroSciences keine Studie mit subchronisch behandelten Ratten durchgeführt hatte! Für die drei Maissorten galt derselbe Schluss, denn bei keiner war eine solche Studie durchgeführt worden.

Nämlich schätzen die frz. und europäischen Experten, dass bei den Bt11, Mir604 et Ga21 jeweils einmalige toxikologische Studien genügten. Jedoch wurde bei Mais Bt11 vom Antragsteller paradoxerweise überhaupt KEINE Studie durchgeführt. Die Behauptung der frz. Experten, dass die Maissorten toxikologisch unschädlich seien, stützt sich ausschließlich auf drei wissenschaftlichen Publikationen. Außerdem geht es bei diesen drei Artikeln nicht um Ratten, sondern um Hähnchen, junge Ochsen und Kühe, im Widerspruch zu den Richtlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBL) (4)

Die Europäische Kommission hat ihrerseits diese vier Pflanzen zugelassen, gerade, als die GVO stark in Frage gestellt wurden - u.a. bei der laufenden Debatte um den genmodifizierten, im Honig aufgefundenen Blütenstaub und den Vorschlag der EU-Kommission an die Mitgliedsstaaten, auf nationaler Ebene den Anbau von genmodifizierten Pflanzen verbieten zu dürfen, und das nicht nur aus gesundheits- oder umweltbezogenen Gründen. Nachdem die Kommission im Frühsommer 2011 drei Genehmigungen und dann fünf weitere im Hochsommer erteilt hatte, lässt sie 4 neue genmodifizierte Pflanzen zu - wieder zur Urlaubszeit: zwei Tage vor Beginn der Winterferien!

(1) Pressekommuniqué der Europäischen Kommission vom 22. Dezember 2011
(3) POGM -Nouvelle comitologie à l’UE: on cherche le "plus" démocratique ( Neue Komitologie in der EU: nach dem demokratischen „Plus“ wird gesucht) P. Verrière, Inf’OGM Nr 109, April 2011
  1. Mitteilung der AFSSA über die Maissorte Bt11*Mir 604




Danke Tlaxcala
Quelle: http://www.infogm.org/spip.php?article4971
Erscheinungsdatum des Originalartikels: 03/01/2012
Artikel in Tlaxcala veröffentlicht: http://www.tlaxcala-int.org/article.asp?reference=6548



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