Am
22. Dezember hat die Europäische Kommission die Kommerzialisierung
von 4 gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) zugelassen: drei
Maissorten von Syngenta, Mir604*Ga21, Bt11*Mir604 et
Bt11*Mir604*Ga21 und die Baumwolle 281-24-236*3006-210-23 von Down
AgroSciences (1).
Eric
Meunier
Diese
vier Pflanzen scheiden Insektizide aus und sind zugleich
herbizidresistent (2). Zugelassen werden die vier Pflanzen für den
Menschen- und Tierverbrauch; außerdem dürfen die drei Maissorten
importiert bzw. weiterverarbeitet, aber nicht angebaut werden. Die
vier Entscheidungen der Kommission wurden im Zuge einer fehlenden
qualifizierten Mehrheitsentscheidung beim Treffen der Agrarminister
verabschiedet, das am 15. Dezember 2011, i.e. eine Woche früher,
stattgefunden hatte. Auf diesem Treffen hatte sich Frankreich laut
Agrarministerium der Stimme enthalten.
Klar
gestellt sei, dass bei diesen Akten das alte Komitologieverfahren
angewendet wird. So z.B. wurden im Februar 2011 die Minister auf
diese Anträge angesprochen worden waren, da auf dem Ständigen
Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit keine
Entscheidung getroffen worden war. Mit dem neuen, am 1. März
inkraftgesetzten und für alle seither gestellten Anträge für
kommerzielle Zulassung gültigen Verfahren (3), werden die
Antragsteller nicht mehr verpflichtet, vor den Ministerrat zu treten.
Bezüglich
der Baumwolle wurde bei der französischen ANSES (Nationale
Agentur für die Nahrungs-, Umwelt- und Arbeitssicherheit) der
Antrag gestellt worden, beim HCB (Hoher Rat für Biotechniken)
aber nicht. Grund dafür ist - laut Ministerium-, dass der HCB damals
noch in Erarbeitung war; nun werden ihm alle Akten systematisch
vorgelegt. Dennoch hätte man vor den HCB gehen können, denn erst
Anfang 2011 hat sich die ANSES nach einem ersten Bescheid aus dem
Jahr 2005 im Großen und Ganzen endgültig positiv dazu
ausgesprochen. Doch betonte die Agentur, dass Down AgroSciences keine
Studie mit subchronisch behandelten Ratten durchgeführt hatte! Für
die drei Maissorten galt derselbe Schluss, denn bei keiner war eine
solche Studie durchgeführt worden.
Nämlich
schätzen die frz. und europäischen Experten, dass bei den Bt11,
Mir604 et Ga21 jeweils einmalige toxikologische Studien genügten.
Jedoch wurde bei Mais Bt11 vom Antragsteller paradoxerweise überhaupt
KEINE Studie durchgeführt. Die Behauptung der frz. Experten, dass
die Maissorten toxikologisch unschädlich seien, stützt sich
ausschließlich auf drei wissenschaftlichen Publikationen. Außerdem
geht es bei diesen drei Artikeln nicht um Ratten, sondern um
Hähnchen, junge Ochsen und Kühe, im Widerspruch zu den Richtlinien
der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBL) (4)
Die
Europäische Kommission hat ihrerseits diese vier Pflanzen
zugelassen, gerade, als die GVO stark in Frage gestellt wurden - u.a.
bei der laufenden Debatte um den genmodifizierten, im Honig
aufgefundenen Blütenstaub und den Vorschlag der EU-Kommission an die
Mitgliedsstaaten, auf nationaler Ebene den Anbau von genmodifizierten
Pflanzen verbieten zu dürfen, und das nicht nur aus gesundheits-
oder umweltbezogenen Gründen. Nachdem die Kommission im Frühsommer
2011 drei Genehmigungen und dann fünf weitere im Hochsommer erteilt
hatte, lässt sie 4 neue genmodifizierte Pflanzen zu - wieder zur
Urlaubszeit: zwei Tage vor Beginn der Winterferien!
(1)
Pressekommuniqué der Europäischen Kommission vom 22. Dezember 2011
Mitteilung
der AFSSA über die Maissorte Bt11*Mir 604
Danke
Tlaxcala
Quelle:
http://www.infogm.org/spip.php?article4971
Erscheinungsdatum
des Originalartikels: 03/01/2012
Artikel
in Tlaxcala veröffentlicht:
http://www.tlaxcala-int.org/article.asp?reference=6548
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