Dieser Satz stammt von Herrn Lammert ( Bundestagspräsident, CDU) aus einem Interview mit der Osnabrücker Zeitung.
Die Osnabrücker Zeitung fragte: Die CDU hat auf ihrem Parteitag beschlossen, die deutsche Sprache im Grundgesetz verankern zu wollen. Was halten Sie davon?
Hier die Antwort von Herrn Lammert:
Wenn mittlerweile – in Artikel 22 des Grundgesetzes – neben der Flagge auch die Hauptstadt unseres Landes geregelt ist, dann ist der Hinweis auf die Landessprache vielleicht auch nicht ganz falsch. Ich bin nicht der Meinung, dass dies in einer Verfassung zwingend geregelt sein muss. Aber die Einwände, dass es dort nicht geregelt sein dürfe, finde ich absurd. Ich glaube, dass wir uns manche schmerzliche Verirrung im Integrationsprozess der Migranten hätten ersparen können, wenn in der Verfassung geregelt gewesen wäre, dass die Landessprache Deutsch ist. Erinnern Sie sich an die quälende Auseinandersetzung darüber, ob man denn Zuwanderern und insbesondere ihren Kindern zusätzlich zu den Problemen, die sie ohnehin schon hätten, auch noch das Erlernen der deutschen Sprache zumuten dürfe! Inzwischen gibt es eine breite Einsicht, dass die Kenntnis der deutschen Sprache die Mindestvoraussetzung für Integration ist. Eine solche Verfassungsbestimmung wäre also mehr als ein rein symbolischer Akt.
Zitat Ende
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen