„Arbeit
muss sich wieder lohnen“, verhöhnen unser Politiker die arbeitende
Bevölkerung.
Und
in den politisch korrekten TV-Sprechblasen-Shows werden dann
Luftballone abgesetzt wie: heute die oberen Einkommensklassen die
höchste Steuerlast tragen aber die mittleren Einkommen nur noch
wenig zum Steueraufkommen beitragen. Und unbesehen wird es
ehrfürchtig angenommen. Dies gilt nur wenn ausschließlich die
Einkommenssteuer betrachtet wird. Doch der Staat hat das meiste
Einkommen durch die Umsatzsteuer. Ein Beispiel aus 2009:
Einkommensteuer
26,4 Milliarden Euro
Lohnsteuer
135,1 Milliarden Euro
Umsatzsteuer
(seit 1968 Mehrwertsteuer) 176,9 Milliarden Euro
An
dieser Mehrwertsteuer sind jedoch die kleinen und mittleren Einkommen
voll betroffen. Das wird in den TV-Redesendungen immer schön
verschwiegen.
Die
jeden Bürger einbezieht und im Namen der Klimarettung in ungeahnte
Höhen getrieben wird. Nicht für Kapitalanleger, die sich mit
Investition in erneuerbare Energie freikaufen können.
Im
Dschungel zwischen Steuern und Abgaben (so ein Blödsinn wird uns als
erfolgreich erzählt) geht es noch merkwürdiger zu.
Beispiel
Krankenversicherung: Wer mehr als 3750 Euro im Monat verdient (2010) muss
für das höhere (also über 3750 €) keine höheren Beiträge
bezahlen. Und Rösler (FDP) nannte seinen Blödsinn eine Reform.
Staatsmonopolkapitalismus
basiert ausschließlich durch Subventionen
Sie
werden gleich erkennen, warum unsere Angestellten die Steuerreform (a
la Kirchhof oder Boss) scheuen wie Asmodis das Kreuz. Zunächst
einmal ist sehr umständlich an Zahlen heranzukommen und bei weiten
wird nicht alles genau angegeben. Dies lässt wieder nichts gutes
ahnen. Nur wer etwas zu verbergen hat, hat auch einen Grund dazu und
der muss nicht redlich sein. Durch Benennung von besonderen Titeln
wird zusätzliche Verschleierung gesteuert (Beihilfen
/ allgemeine Aufgaben / Aufwendungen / Finanzhilfen /
Steuervergünstigungen etc.).
Finanzhilfen
(ein Beispiel 2010):
Zuschüsse
für den Absatz deutscher Steinkohle 1,554 Milliarden Euro (2009 /
1,465 Milliarden €)
Anpassungsgeld
für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus 107 Millionen €
-
Zuschüsse
an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung 200
Millionen €
Förderung
von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien 468 Millionen
€
GA
Agrarstruktur (ohne Küstenschutz) 501 Millionen €
Finanzhilfe
2010 / 24,4 Milliarden Euro
Steuervergünstigungen
2010, ebenfalls ein Beispiel:
§10
StromStG Begünstigung für
Unternehmen, die durch diese Steuer erheblich belastet sind 1,8
Milliarden €
§12
ff. USt-Ermäßigung für kulturelle unterhaltende Leistungen
1,8 Milliarden €
§9
Abs. 3 StromStG Begünstigung
von Unternehmen für die Entnahme von Strom über 50 Mwh für
betriebliche Zwecke 2,1 Milliarden €
USt-Ermäßigung
für Beherbergungsleistungen ab 1.1.2010 (das FDP Klientel Geschenk)
805 Millionen €
Luftfahrtbetriebsstoffe
680 Millionen €
Energiesteuerbegünstigung
für bestimmte Prozesse und Verfahren (?) 600 Millionen €
USt-Ermäßigung
für Umsätze der Zahntechniker 415 Millionen €
Agrardiesel
305 Millionen €
Steuervergünstigungen
2010 / 25 Milliarden Euro (2009 / 58,2 Milliarden Euro Gesamtvolumen der Subventionen)
Um
einen ehrlichen Eindruck von hintergründigen und verschleierten
Zuschüssen des Staates zu bekommen, haben wir hier die Aussagen des
Instituts für Weltwirtschaft in Kiel mit aufgenommen.
In
diesem Jahr werden den Bundesbürgern Steuervergünstigungen in Höhe
von 53,2 Mrd. Euro gewährt. Mit einem Anteil von 2,2 Prozent am
Bruttoinlandsprodukt sind die Steuervergünstigungen damit im
Vergleich zu 2003 (2,4 Prozent) leicht rückläufig. Trotz dieses
ersten Erfolgs beim Subventionsabbau besteht noch ein erheblicher
Spielraum für weitere Kürzungen. Dies ist das Kernergebnis einer
neuen Bestandsaufnahme des IfW-Experten Alfred Boss, die jetzt
veröffentlicht wurde.
Gegenläufig
zur generellen Entwicklung sind vor allem die Steuervergünstigungen
für die Umsatzbefreiung ärztlicher Leistungen und die durch den
ermäßigten Mehrwertsteuersatz gewährten Steuervergünstigungen in
den vergangenen Jahren gestiegen. „Es sollte daher ein
einheitlicher Umsatzsteuersatz eingeführt werden. Hierdurch könnte
das Steuerrecht vereinfacht, Verzerrungen der Wirtschaftsstruktur
verringert und Wachstumsimpulse ausgelöst werden“, betont
IfW-Subventionsexperte Alfred Boss. Die gegenwärtigen
Steuereinnahmen könnten durch einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz
von 10,5 Prozent erzielt werden. „Sozialpolitische Ziele, mit denen
etwa die ermäßigte Besteuerung von Lebensmitteln begründet wird,
lassen sich treffsicher durch eine Anhebung von Transferzahlungen zur
Existenzsicherung erreichen“, so Alfred Boss. (Mitteilung vom
Februar 2010).Die
Umsatzsteuermindereinnahmen infolge der ermäßigten Besteuerung der
Lebensmittel und
die
Umsatzsteuerbefreiung der Wohnungsmieten (der Vermietung und
Verpachtung von Grundstücken)
werden nicht erfasst, weil es keine Angaben dazu gibt. Nach
Einschätzung der Bundesregierung
handelt es sich um systemkonforme Maßnahmen (BMF 2010: Anlage
2, Fußnote
3). Einzelheiten zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes
finden sich in BMF
(2007c).
Einzelne
Vergünstigungen werden in dem jeweils erscheinenden
Subventionsbericht der Bundesregierung,
der detaillierte Daten für nur vier Jahre (aktuell: 2007 bis 2010)
enthält, zusätzlich
ausgewiesen, weil sie eingeführt worden sind oder weil sie –
anders als zuvor – als Subventionen
bewertet werden; andere Vergünstigungen werden nicht mehr
aufgeführt, weil sie
nicht mehr als Subventionen eingestuft werden. Dies bedeutet, dass
die Entwicklung der Steuervergünstigungen
im Zeitablauf verzerrt dargestellt wird; die Verzerrung hält
sich allerdings, was das Ausmaß der Steuervergünstigungen insgesamt
betrifft, in recht engen Grenzen.
Durch
die Einführung eines einheitlichen Umsatzsteuersatzes könnten das
Steuerrecht vereinfacht, Verzerrungen der Wirtschaftsstruktur
verringert und Wohlfahrtsgewinne realisiert werden.
Um das Aufkommen bei einheitlichem Steuersatz zu erreichen, bedürfte
es – statisch gesehen
– eines Steuersatzes in Höhe von 10 ½ Prozent. Sozialpolitische
Ziele, mit denen beispielsweise
die ermäßigte Besteuerung der Lebensmittel begründet werden,
ließen sich treffsicher
durch eine Anhebung der Transfers, die das Existenzminimum
garantieren sollen,
erreichen.
Zu diesen Transfers gehört der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II.
In
der Bundesrepublik gibt es ungefähr 2500 Förderprogramme, also
Möglichkeiten an Staatsknete zu kommen (EU über 20.000). Es gibt
sogar ein spezielles Expertensystem
um im Subventionsdschungel nicht unterzugehen, dank politischem
Kalkül und ständiger Lobbyflüsterungen.
„Der
Staat verfügt nicht über das Wissen, das er haben müsste, damit im
Falle des Marktversagens öffentliche Mittel im richtigen Umfang
eingesetzt werden. Mit anderen Worten. Der Staat hat keine Ahnung,
was diese bewirken. Er weiß nur, einige Empfänger profitieren davon zu Lasten
anderer...... Nichts ist in Deutschland so für die wachsende Kluft
zwischen Arm und Reich verantwortlich wie die praktizierende
Umverteilungspolitik durch Subventionen.“(Günter Ederer / Träume
weiter Deutschland / Eichborn Verlag)
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