Donnerstag, 28. Juli 2011

Staatsmonopol auf Kapitalismus, mit dem Werkzeug Subvention



  • Einnahmen aus Kapital werden zu 25 Prozent besteuert
  • Einnahmen durch Arbeit werden mit bis zu 46 Prozent versteuert

„Arbeit muss sich wieder lohnen“, verhöhnen unser Politiker die arbeitende Bevölkerung.
Und in den politisch korrekten TV-Sprechblasen-Shows werden dann Luftballone abgesetzt wie: heute die oberen Einkommensklassen die höchste Steuerlast tragen aber die mittleren Einkommen nur noch wenig zum Steueraufkommen beitragen. Und unbesehen wird es ehrfürchtig angenommen. Dies gilt nur wenn ausschließlich die Einkommenssteuer betrachtet wird. Doch der Staat hat das meiste Einkommen durch die Umsatzsteuer. Ein Beispiel aus 2009:
  • Einkommensteuer 26,4 Milliarden Euro
  • Lohnsteuer 135,1 Milliarden Euro
  • Umsatzsteuer (seit 1968 Mehrwertsteuer) 176,9 Milliarden Euro
An dieser Mehrwertsteuer sind jedoch die kleinen und mittleren Einkommen voll betroffen. Das wird in den TV-Redesendungen immer schön verschwiegen.
  • Energiesteuer 39,8 Milliarden Euro
Die jeden Bürger einbezieht und im Namen der Klimarettung in ungeahnte Höhen getrieben wird. Nicht für Kapitalanleger, die sich mit Investition in erneuerbare Energie freikaufen können.
  • Kapitalertragssteuer 12,4 Milliarden (!)
Im Dschungel zwischen Steuern und Abgaben (so ein Blödsinn wird uns als erfolgreich erzählt) geht es noch merkwürdiger zu.
Beispiel Krankenversicherung: Wer mehr als 3750 Euro im Monat verdient (2010) muss für das höhere (also über 3750 €) keine höheren Beiträge bezahlen. Und Rösler (FDP) nannte seinen Blödsinn eine Reform.

Staatsmonopolkapitalismus basiert ausschließlich durch Subventionen
Sie werden gleich erkennen, warum unsere Angestellten die Steuerreform (a la Kirchhof oder Boss) scheuen wie Asmodis das Kreuz. Zunächst einmal ist sehr umständlich an Zahlen heranzukommen und bei weiten wird nicht alles genau angegeben. Dies lässt wieder nichts gutes ahnen. Nur wer etwas zu verbergen hat, hat auch einen Grund dazu und der muss nicht redlich sein. Durch Benennung von besonderen Titeln wird zusätzliche Verschleierung gesteuert (Beihilfen / allgemeine Aufgaben / Aufwendungen / Finanzhilfen / Steuervergünstigungen etc.).
Finanzhilfen (ein Beispiel 2010):
  • Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle 1,554 Milliarden Euro (2009 / 1,465 Milliarden €)
  • Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus 107 Millionen €
  • Grünlandmilchprogramm (Wahlversprechen-Geschenk) 300 Millionen €
  • Zuschüsse an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung 200 Millionen €
  • Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien 468 Millionen €
  • GA Agrarstruktur (ohne Küstenschutz) 501 Millionen €
Finanzhilfe 2010 / 24,4 Milliarden Euro

Steuervergünstigungen 2010, ebenfalls ein Beispiel:
  • §10 StromStG Begünstigung für Unternehmen, die durch diese Steuer erheblich belastet sind 1,8 Milliarden €
  • §12 ff. USt-Ermäßigung für kulturelle unterhaltende Leistungen 1,8 Milliarden €
  • §9 Abs. 3 StromStG Begünstigung von Unternehmen für die Entnahme von Strom über 50 Mwh für betriebliche Zwecke 2,1 Milliarden €
  • USt-Ermäßigung für Beherbergungsleistungen ab 1.1.2010 (das FDP Klientel Geschenk) 805 Millionen €
  • Luftfahrtbetriebsstoffe 680 Millionen €
  • Energiesteuerbegünstigung für bestimmte Prozesse und Verfahren (?) 600 Millionen €
  • USt-Ermäßigung für Umsätze der Zahntechniker 415 Millionen €
  • Agrardiesel 305 Millionen €
Steuervergünstigungen 2010 / 25 Milliarden Euro (2009 / 58,2 Milliarden Euro Gesamtvolumen der Subventionen)

Um einen ehrlichen Eindruck von hintergründigen und verschleierten Zuschüssen des Staates zu bekommen, haben wir hier die Aussagen des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel mit aufgenommen.
In diesem Jahr werden den Bundesbürgern Steuervergünstigungen in Höhe von 53,2 Mrd. Euro gewährt. Mit einem Anteil von 2,2 Prozent am Bruttoinlandsprodukt sind die Steuervergünstigungen damit im Vergleich zu 2003 (2,4 Prozent) leicht rückläufig. Trotz dieses ersten Erfolgs beim Subventionsabbau besteht noch ein erheblicher Spielraum für weitere Kürzungen. Dies ist das Kernergebnis einer neuen Bestandsaufnahme des IfW-Experten Alfred Boss, die jetzt veröffentlicht wurde.
Gegenläufig zur generellen Entwicklung sind vor allem die Steuervergünstigungen für die Umsatzbefreiung ärztlicher Leistungen und die durch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz gewährten Steuervergünstigungen in den vergangenen Jahren gestiegen. „Es sollte daher ein einheitlicher Umsatzsteuersatz eingeführt werden. Hierdurch könnte das Steuerrecht vereinfacht, Verzerrungen der Wirtschaftsstruktur verringert und Wachstumsimpulse ausgelöst werden“, betont IfW-Subventionsexperte Alfred Boss. Die gegenwärtigen Steuereinnahmen könnten durch einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 10,5 Prozent erzielt werden. „Sozialpolitische Ziele, mit denen etwa die ermäßigte Besteuerung von Lebensmitteln begründet wird, lassen sich treffsicher durch eine Anhebung von Transferzahlungen zur Existenzsicherung erreichen“, so Alfred Boss. (Mitteilung vom Februar 2010).Die Umsatzsteuermindereinnahmen infolge der ermäßigten Besteuerung der Lebensmittel und die
Umsatzsteuerbefreiung der Wohnungsmieten (der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken) werden nicht erfasst, weil es keine Angaben dazu gibt. Nach Einschätzung der Bundesregierung handelt es sich um systemkonforme Maßnahmen (BMF 2010: Anlage 2, Fußnote 3). Einzelheiten zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes finden sich in BMF (2007c).


Einzelne Vergünstigungen werden in dem jeweils erscheinenden Subventionsbericht der Bundesregierung, der detaillierte Daten für nur vier Jahre (aktuell: 2007 bis 2010) enthält, zusätzlich ausgewiesen, weil sie eingeführt worden sind oder weil sie – anders als zuvor – als Subventionen bewertet werden; andere Vergünstigungen werden nicht mehr aufgeführt, weil sie nicht mehr als Subventionen eingestuft werden. Dies bedeutet, dass die Entwicklung der Steuervergünstigungen im Zeitablauf verzerrt dargestellt wird; die Verzerrung hält sich allerdings, was das Ausmaß der Steuervergünstigungen insgesamt betrifft, in recht engen Grenzen.

Durch die Einführung eines einheitlichen Umsatzsteuersatzes könnten das Steuerrecht vereinfacht, Verzerrungen der Wirtschaftsstruktur verringert und Wohlfahrtsgewinne realisiert werden. Um das Aufkommen bei einheitlichem Steuersatz zu erreichen, bedürfte es – statisch gesehen – eines Steuersatzes in Höhe von 10 ½ Prozent. Sozialpolitische Ziele, mit denen beispielsweise die ermäßigte Besteuerung der Lebensmittel begründet werden, ließen sich treffsicher durch eine Anhebung der Transfers, die das Existenzminimum garantieren sollen,
erreichen. Zu diesen Transfers gehört der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II.

In der Bundesrepublik gibt es ungefähr 2500 Förderprogramme, also Möglichkeiten an Staatsknete zu kommen (EU über 20.000). Es gibt sogar ein spezielles Expertensystem um im Subventionsdschungel nicht unterzugehen, dank politischem Kalkül und ständiger Lobbyflüsterungen.
„Der Staat verfügt nicht über das Wissen, das er haben müsste, damit im Falle des Marktversagens öffentliche Mittel im richtigen Umfang eingesetzt werden. Mit anderen Worten. Der Staat hat keine Ahnung, was diese bewirken. Er weiß nur, einige Empfänger profitieren davon zu Lasten anderer...... Nichts ist in Deutschland so für die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich verantwortlich wie die praktizierende Umverteilungspolitik durch Subventionen.“(Günter Ederer / Träume weiter Deutschland / Eichborn Verlag)

Keine Kommentare: