Die
Scharia duldet Vielehen mit bis zu vier Frauen
In der
Anonymität der modernen Gesellschaft und die Vielfalt der
Partnerbeziehungen lässt sich das Zusammenleben mit mehreren Frauen
beziehungsweise Familien gut tarnen.
Wirtschaftlich
braucht der Mann sich nicht um die Zweitfrau zu kümmern, weil der
Staat die Unterhaltspflichten für die Zweitfrau (oder Drittfrau
oder...) und ihre Kinder ( und die Kinder der Drittfrau und der …)
über Hartz IV übernimmt.
Die
Imame interessiert nicht der Hintergrund von Eheschließungen, sie
interessieren sich nicht dafür, ob sie gerade die Erst.-, Zeit.-
oder Drittfrau trauen.
Religiöse
Eheschließungen werden nicht kontrolliert. Sie werden nur in der
Moschee registriert, bei der sie geschlossen wurden. Es gibt kein
Zentralregister für islamische Ehen. (Männer können dann von
Moschee zu Moschee ziehen)
(WELT
online vom 30. Sept. 2012 / in Klammern PPD)
Diesen
„Trend“ zur Vielweiberei hat der deutsche Multikulti-Gesetzgeber,
also unsere Politikfiguren in 2009 durch eine Änderung des
Personenstandgesetzes („Handzeichen, wer ist dafür, Gegenprobe,
wer ist dagegen, Enthaltungen … damit ist die Drucksache ….
angenommen.“) erleichtert. Es sind nicht immer jene Menschen auf
die wir schauen sollen, es sind die Möglichkeiten die eine völlig
vom realen Leben entfernte Politiker-Clique schafft damit Missbrauch
erst möglich wird.
In der
genannten Änderung wurde eben der Vorrang (damit die faktische
Kontrolle der Vielweiberei) der staatlichen vor der religiösen
Trauung aufgehoben. Damit belastet der Staat sich dummerweise selbst,
denn hätte man mal darüber nachgedacht und vor allen weiter vor
gedacht, dann würde man die unnötige finanzielle Belastungen auch
noch selbst verursachen.
Nun ja, man
kann es bei den Renten durch Herabsetzen des Rentenniveau wieder
abfangen. Dafür dürfen dann Migranten mit und ohne Hintergrund sich
der Vielweiberei hingeben im irdischen Paradies.
Das gibt es
nur in Absurdisdeutschland:
Ein Hartz
IV Anspruchsteller darf nicht befragt werden ob er verheiratet ist
oder nicht, es interessiert nur, wer im Haushalt lebt. Deshalb darf
auch nicht nach einer Vielweiberei gefragt werden. Wenn die Frauen
sich weigern den Vater ihres oder ihrer Kinder zu nennen, hat der
Beamte keine Chance.
Obwohl man
staatliche Hilfe will, darf der Staat nicht tiefer feststellen ob das
alles korrekt ist was da ausgesagt wird.
Damit wird
bei einer Falschaussage Lüge der Vater der Kinder
von seinen Unterhaltspflichten befreit, die dann Deutschland
übernimmt. Nun ist es ein Fall für den Staatsanwalt geworden.
Es gibt
nicht einen bekannten öffentlichen Fall in denen es Arbeitsagenturen
gelungen wäre bei Außenprüfungen eine Vielweiberei aufzudecken.
Staatlich
Beauftragte in Migrationskreisen (je nachdem welche Klientel sie
betreuen) sprechen von einer 20 bis 30 Prozentigen muslimischen
Vielweiberei im deutschen Paradies.
Das Geld
ist da, es wird nur für die in Vielweiberei gezeugten Kinder und
deren Ehefrauen für den Unterhalt gebraucht. Während in manchen
Fällen (?) der „Ehemann“ seinen „Geschäften“ außerhalb von
Steuern und Abgaben nach geht.
Betrachtet
man in diesem Zusammenhang das Problem Zwangsehe, wird daraus ein
Schuh. Nur Politiker, also die weltfremde Erscheinung, argumentiert
noch immer – was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
Die
türkische Telenovela "Das Leben geht weiter", die jeden
Freitagabend zur besten Sendezeit ausgestrahlt wird, erzählt von
einer 15-Jährigen, die mit einem 70-Jährigen zwangsverheiratet
wird. Millionen von Zuschauern verfolgen die Serie, die absolute
Tabuthemen in der Türkei behandelt: Zwangsheirat und Kinderehen.
Auch in Deutschland sind täglich Mädchen von Zwangsverheiratung und
Heiratsverschleppung ins Ausland bedroht. Dies zeigen die Zahlen der
Beratungsstelle von TERRE DES FEMMES. Wöchentlich melden sich
bedrohte Mädchen, LehrerInnen, deren Schülerinnen nicht aus den
Ferien zurückkehren oder verzweifelte Angehörige. Der neu
aufgelegte Nothilfe-Flyer „Wer entscheidet, wen du heiratest?“
von TERRE DES FEMMES bietet den Mädchen wichtige Unterstützung.
Die
erste bundesweite Studie zum Thema Zwangsverheiratung in Deutschland,
die im November 2011 vom Bundesfamilienministerium veröffentlicht
und von TERRE DES FEMMES mitverfasst wurde, belegt die Dringlichkeit
des Themas: Von den 3.443 bedrohten oder betroffenen Personen ist das
zweithäufigste Geburtsland die Türkei. Alarmierend ist das Alter
der Mädchen: Ein Drittel ist minderjährig. Über die Hälfte soll
im Ausland stattfinden. „Sobald die jungen Frauen im Ausland sind,
ist für sie Gewalt an der Tagesordnung. Oft wird Ihnen der Pass
abgenommen. Eine Flucht nach Deutschland wird so fast unmöglich,
Zufluchtsstellen sind oft in unerreichbarer Entfernung“, mahnt
Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES.
(Terre des Femmes / Pressemitteilung
vom 13. Januar 2012)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen