Donnerstag, 12. August 2010

Verfassungsrichter heben Grundsatz der Gleichbehandlung zu Gunsten Bundestagsabgeordneter auf



Das alte Krähen-Beispiel drängt sich auf.

Die Richter am Provisorum-Verfassungsgericht haben entschieden. * ta-ta-taaaa *
Die steuerfreie Pauschale von 3969 € pro Monat für volksvertretende Bundestagsabgeordnete ist gültig. Wer hätte was anderes erwartet.
Nun mussten ja die Richter über jene urteilen, deren Job sie eigentlich verdanken. Da drängt sich nun die Geschichte mit dem Ast und der Säge auf.
Was also haben sich die „unabhängigen“ Richter, wo wir gerade so schön plaudern, die Systempresse behauptet von sich auch man wäre unabhängig (lach) und sogar die Abgeordneten behaupten das auch, sie sind nur dem Gewissen verpflichtet, was aber wenn das Gewissen gewissenlos ist? Mein Gott es wird ja immer komplizierter. Was also haben sich die BVG-Richter einfallen lassen um es der Öffentlichkeit als Urteil zu präsentieren?
Es ist die besondere Stellung des Abgeordneten. Die es ihnen erlaubt zusätzlich zu den Diäten von 7668 € diese genannte pauschale Summe steuerfrei einzukassieren.
Damit wurde eine „Verfassungsbeschwerde“ von Steuerzahlern zurück gewiesen, die sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung berufen und auch eine Steuerbefreiung haben wollten.

Was haben wir also hier?
Wir haben einen Grundsatz und wir haben eine Gleichbehandlung.
Das von den Parteien bestückte BVG kennt, wenn es um die Bundestagsabgeordneten geht, keine Gleichbehandlung. Mal ehrlich, wenn die Bürger sich das gleiche nehmen und wollen wie die Abgeordneten, was soll dann aus der bunten Republik werden. Ne, ne, wer sich selbst sein Gehalt festlegt kann nicht gleich behandelt werden. Wo kämen wir denn da hin? Also, abgelehnt und Basta!
Kommen wir zum Grundsatz.
Frage an Radio Eriwan:
Was ist ein Grundsatz?
Antwort:
Im Prinzip eine temporäre Erklärung, die im Grundsatz nur für jene Menschen gilt die grundsätzlich nichts zu sagen haben.

Schauen wir uns mal kurz die Begründung der Richter an.
Zitat
Die besondere Stellung liege darin, dass der Abgeordnete "über die Art und Weise der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich frei und in ausschließlicher Verantwortung gegenüber dem Wähler" entscheide, welche Kosten er dabei auf sich nimmt.
Aha. Er kann also auch entscheiden keine Kosten auf sich zu nehmen, schöner Nebenverdienst. Er kann über die Art und Weise der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich frei entscheiden, und so etwas glauben diese Richter. Haben Sie schon mal einen Abgeordneten gesehen der frei entscheidet, also gegen seine Partei im Bundestag? Haben Sie noch in Erinnerung was Abgeordneten passiert die ihrem Gewissen folgen und nicht der Parteirichtlinie? Die Richter glauben an Friede , Freude, Eierkuchen. Die dicke Wurst haben Sie hoffentlich nicht übersehen: Der Abgeordnete in ausschließlicher Verantwortung gegenüber dem Wähler. Haben Sie das auch gehört, was war das für ein Geräusch? Was? Ach so, der Sack mit den Lügen ist umgefallen.
Versuchen Sie mal als Wähler folgendes, erinnern Sie Ihren Abgeordneten mal an die Verantwortung Ihnen gegenüber und fragen Sie ihn was er im letzten Monat an Aufwandsentschädigung für sein Mandat ausgegeben hat. Auf diese Antwort wären wir sehr gespannt. Schütteln Sie nicht den Kopf, die BVG-Richter glauben an so ein Märchen.
Geht aber noch weiter, ist ja auch BRD drin.
Diese Pauschale, so die Richter, solle der „Vereinfachung dienen“ um „Abgrenzungsschwierigkeiten“ zu vermeiden, die beim Einzelnachweis mandatsbedingter Aufwendungen aufträten. Was die Richter nicht alles über die Schwierigkeiten bei Abrechnungen von Abgeordneten wissen; faszinierend.
Weiter.
Die Abgeordnetenpauschale entspreche "weniger einer Werbungskostenpauschale" als einem pauschalierten Auslagenersatz für Kosten, deren tatsächlicher Anfall vermutet werde.
Ich vermute mal, man hat schlecht zu Mittag gegessen am Gericht und musste dann ein Urteil fällen. Da trickst man mit Vermutungen und der ausschließlichen Verantwortung gegenüber dem Wähler, eine infantile Erklärung zusammen das die Schnürsenkel rauchen. Gleichzeitig sagt man durch die Blume, manche sind zu dumm das Eine vom Anderen Abzugrenzen. Damit wäre es eine Abgeordneten-Schutzpauschale gegen merkwürdige Abrechnungen. Wir kennen das aus dem alten England, da haben sich die Abgeordneten von der Pornosammlung bis zu den Glühbirnen auch alles vom ausschließlich dem Wähler bezahlen lassen. Das kann in der BRD nicht passieren, Danke liebes BVG für die Fürsorge unserer dem Gewissen verpflichteten Abgeordneten.
(Foto: © Tom Kalin - Fotolia.com)

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