Samstag, 4. Juli 2009

Gregor Gysi in seiner Rede im Bundestag nach dem Urteil von Karlsruhe über den Lissabon-Vertrag

Hier die Rede von Herrn Gysi (Die LINKE) nach Gehör aufgezeichnet.


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren,

also ich glaube die wenigsten haben über Nacht die 147 Seiten Urteil gelesen und wer nicht dabei wohnt (?) und nicht zugehört hat, redet hier so...redet hier so verstehen Sie, als ob er's wirklich gelesen hat und sagt deshalb falsche Sätze. Zum Beispiel den Satz: Das ist wunderbar, dass das Bundesverfassungsgericht einen internationalen Vertrag für grundgesetzwidrig erklärt. Und zweitens, hat es den.... und zweitens Herr Trittin, warten Sie, zu Ihnen komme ich noch. Sie haben ja schon während der Verkündung alles besser gewusst. Sie hatten es noch gar nicht vorgelesen, da waren Sie schon wieder ober schlau lieber Herr Trittin. Das habe ich nun auch mitbekommen. Aber.... nein das Zweite ist, und das ist das Entscheidende, dass Sie den Lissabon-Vertrag ja völlig neu interpretiert haben und hinsichtlich dieser Interpretation, Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gebunden hat. Das ist das Entscheidende, dadurch hat er ja zum Teil einen neuen Inhalt. Lassen Sie mich, äh, zwei Sachen sagen. Zum Beispiel Bundeswehr, bleibt eine Parlamentsarmee, entschuldigen Sie im Vertrag haben sie es anders geschrieben und .... ja kann ich Ihnen sagen, im Urteil des Bundesverfassungsgericht, was Sie nicht gelesen haben. Da steht drin, dass man die Bestimmungen auch so verstehen kann, dass Sie aber aber für Deutschland das anders interpretieren, das es nur ginge wenn vorher der Bundestag zugestimmt hat. Das steht da drin. Bei der Sozialstaatlichkeit steht drin, dass man die Bestimmung zwar auch so verstehen kann, aber für die Bundesrepublik Deutschland gibt es nur eine Interpretation, dass das in der Zuständigkeit dieses Parlaments bleibt. Das sollen Sie alles nicht zur Kenntnis nehmen, der Lissabon-Vertrag ist durch Interpretation des Bundesverfassungsgericht deutlich verändert, das ist die Tatsache. Und das Zweite .... , ja das finden Sie amüsant, das ist aber gar nicht amüsant, das hat übrigens das Bundesverfassungsgericht schon öfter gemacht Herr Trittin. Zum Beispiel der Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR, da haben sie die Organklage abgewiesen aber Bayern hat das als Erfolg gefeiert, weil die Interpretation des Vertrages eine völlig andere war, als sie vorher drin stand. Auch das haben Sie nicht mitbekommen. Ich weiß. Jetzt ... gebe ich Ihnen einen Beweis, ein Beweis, der vorletzte Satz. Der vorletzte Satz im Urteil, wissen Sie was da steht? Da steht: Mit Rücksicht darauf, dass das Mobilmachungsgesetz zum Vertrag von Lissabon, nur nach Maßgabe der Gründe dieser Entscheidung, mit dem Grundgesetz vereinbar und die Begleitgesetzgebung teilweise verfassungswidrig ist, wurden Bundestag und Bundesregierung verpflichtet uns ein Drittel der Kosten zu erstatten. Ja das haben Sie völlig übersehen. Und das finde ich auch völlig richtig ehrlich gesagt und das hängt auch damit zusammen. Zweiter .... zweiter Hinweis .... zweiter Hinweis, 147 Seiten Urteil, sind von viel grundlegender Bedeutung. Denn die haben wirklich Stellung genommen zur europäischen Union, sie haben Stellung genommen zum europäischen Gerichtshof, sie haben Stellung genommen zum Bundestag, zum Bundesrat, zur Bundesregierung und übrigens auch zu den Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts. Sel.... selten ist in einem Urteil so häufig zu diesen Kompetenzen Stellung genommen worden, wie in diesem. Ich glaube das wir das Urteil einer noch sehr gründlich studieren und noch auswerten müssen, weil es nämlich von großer Relevanz für unsere künftige Politik ist. Und sie haben eine Sache festgestellt die Sie ja noch nicht gesagt haben, dass die 47 (?) souveränen Staaten Verträge schließen dürfen, die aber nicht so verwirklicht werden dürfen, das in den Mitgliedsstaaten kein ausreichender Raum, alles wörtlich, zu politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibt. Das ist ein ganz wichtiger Grundsatz der da aufgestellt wurde. Dann komme ich zu einer dritten Sache, nämlich, dass ja nun das Begleitgesetz für grundgesetzwidrig erklärt wurde. Was mich schon erstaunt, auch bei ihnen Herr Trittin. Bei Ihnen allen. Warum sagt keiner von Ihren Fraktionen mal einen selbstkritischen Satz und sagt, ja wir haben etwas grundgesetzwidriges beschlossen! Das hat keiner von Ihnen gesagt! Das wäre doch wohl das mindeste, was ich hier erwartet hätte! Keiner von Ihnen! Dieser .... dieser (lacht), ich wusste dass Sie sich gleich aufregen, aber wahr ist es ja trotzdem. Das hat ja nun das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Und das nächste ist, was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden? Es hat erstens Europa in den Bundestag geholt, das ist nicht das stimmt, auch was gesagt wurde. Wir müssen hier über neue Bedingungen nachdenken, das ist wahr und das wird übrigens auch höchste Zeit, wenn wir die Akzeptanz der europäischen Union in der Bevölkerung erhöhen wollen. Das Zweite, es hat das Verhältnis von Legislativer und und Exekutive geklärt und jetzt sage ich Ihnen mal ganz deutlich. Es wird keine Änderung des Vertrages wie Sie es wollten, alle vier Fraktionen wollten, es wird keine Änderung des Vertrages ohne Zustimmung des Bundestages geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt. Sie wollten das Brüssel ohne Zustimmung des Bundestages, Strafrechtsnorm beschließen kann. Da hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, genau das wird nicht gehen. Sie haben keine Rechte des Bundestages, keine Rechte des Bundesrates im Begleitgesetz festgelegt und genau deshalb ist es ja für grundgesetzwidrig erklärt worden. Und das ginge doch auch nicht, es geht doch nicht, dass sich die Regierung was überlegt in Brüssel, was hier ne Straftat sein könnte und der Bundestag entscheidet darüber nicht einmal mit. Das können Sie doch mal selbstkritisch sagen, dass Sie die rechte des Bundestages an dieser Stelle verletzt haben. So und es wird auch keine wichtigen zivilen- und familienrechtlichen Vorschriften aus Brüssel, ohne vorhergehende Zustimmung des Parlaments geben. Nun müssen wir also ein neues Begleitgesetz schaffen.Wir werden ja zusammenarbeiten und ich stimme hier dem Vertreter der FDP zu, auch mit uns wird es kein Gesetz geben, was versucht die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zu umgehen. Aber das ist nicht das einzige. Sie haben ja auch noch etwas anderes vorgeschlagen und ich bitte Sie das mal gründlich zu lesen, nämlich; dass es ja Fälle gibt in denen die europäische Union Kompetenz überschreitend oder Identität verletzend wirkt. Und die haben vorgeschlagen über ein neues Verfahren nachzudenken, wie man da eine Feststellung des Bundesverfassungsgericht diesbezüglich einholen kann. Das verlangt eine Änderung des Grundgesetzes, ich bitte Sie diese Stelle genau zu lesen und uns dann in dem Gremium gleichzeitig beraten zu lassen, ob wir dieses Gesetz nicht einbringen das Grundgesetz ändern und hier die Möglichkeiten des Weges zum Bundesverfassungsgericht erweitern. Letztlich kommen Sie um eines nicht herum, Sie können hier alle reden was Sie wollen. Durch Gauweiler, durch Graf Stauffenberg und die Fraktion Die LINKE, sind die Rechte des Bundestages und des Bundesrates gestärkt worden. Sie hätten sie geschwächt. Und deshalb sage ich Ihnen, ein Satz hätte von Ihnen fallen müssen, danke Graf Stauffenberg, danke Herr Gauweiler, danke die Franktion die LINKE, danke!

Reblog this post [with Zemanta]

Keine Kommentare: