Kein Wunder dass bei einer solchen Einstellung ein Miniurteil herauskommt, doch lesen Sie selbst. Hier Auszüge aus dem Artikel bei Bönnigheimer Zeitung online.
Zwei 26-jährige Deutschtürken müssen wegen Körperverletzung und Vergewaltigung für zwei Jahre und neun Monate büßen. Ein 27-Jähriger kam wegen Beihilfe mit anderthalb Jahren davon. Beim Prozessauftakt hatte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann noch von fünf bis 15 Jahren Freiheitsentzug gesprochen.
Das Gericht rechnete dem Trio positiv an, dass es die Taten gestanden hatte. Demnach haben die drei Männer in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall einen Landsmann mit Schlägen und Tritten malträtiert, durch Rasur von Kopfhaaren und Augenbrauen gedemütigt und mit einem 15 Zentimeter langen Kugelschreiber vergewaltigt.
Die treibende Kraft des Trios ist wegen Diebstahls, Einbruch, Exhibitionismus, Raub, Betrugs und Drogendelikten verurteilt. Dessen Kumpel saß wegen Nötigung und eines Banküberfalls, er wird in die Türkei abgeschoben, wenn er einen Teil der Strafe abgesessen hat. Der Dritte im aggressiven Bunde ist ein Schläger und Räuber. Ihr Opfer saß wegen Urkundenfälschung und Schwarzfahrens hinter Gitter.
Drei Berufsrichter und zwei Schöffinnen stellten mit "voller Überzeugung" fest, dass die Angeklagten nicht die Absicht hatten, ihr Opfer in Lebensgefahr zu bringen.
In diesem System hätten Leute wie der gepeinigte Türke Schwierigkeiten, wenn sie zum ersten Mal einsäßen. "Er war mit der Haftsituation total überfordert", sagte Bracharz. Den Angeklagten bescheinigte er "die schiere Lust am Quälen". Der Staatsanwalt wollte die beiden Haupttäter für drei Jahre hinter Gitter schicken.
Der Verteidiger eines der drei Verurteilten gab dem Opfer indirekt eine Mitschuld am tagelangen Martyrium. "Im Leben muss man Zähne zeigen, beißen und sich wehren", gab er als Überlebenstipp.
Unglaublich!
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