Donnerstag, 24. März 2011

63.000 Euro Geldstrafe für CDU-Stadtrat wegen Wahlfälschung

Dr. Uwe Scherbel wurde im Amtsgericht Bruchsal am Donnerstag wegen Wahlfälschung verurteilt, er gilt jetzt als Vorbestraft, sagte der Richter. Ob er weiter Stadtrat bleiben kann, müssen die Verwaltungsgerichte jetzt klären. Scherbel hat nach Ansicht des Amtsgerichtes bei den Kommunalwahlen 2004 und 2009 seinen Hauptwohnsitz nicht in Bruchsal und war daher nicht wählbar. Dennoch hatte er sich aufstellen lassen. Er habe seinen Hauptwohnsitz in der Stadt einfach erfunden. Bei der Wahl 2004 war er für die FDP (!) mit einer Scheinadresse ins Rennen gegangen, hatte sich aber nicht durchsetzen können. Fünf Jahre später hatte es dann mit einer neuen Scheinadresse funktioniert, für die CDU.

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