Montag, 5. Juli 2010

Die Gangster-Politik


Der offene Rechtsbruch der Systempolitiker

Frankreichs Europaminister Pierre Lellouche sagt klar und eindeutig: Der Euro-Rettungsschirm verstößt gegen EU-Recht. Damit sehen wir einen offenen Rechtsbruch in der europäischen Politik. Wo bitte ist der Staatsanwalt, wo bitte sind jetzt die Ankläger, die sonnst bei allen möglichen Schnick Schnack auf der Bühne der Empörung auftauchen? Eine korrupte Gangster-Politik treibt ihr Unwesen öffentlich. Es ist Zeit für eine große Säuberung.
Da haben die Politik-Systemfiguren mit allen Mitteln die EU-Verfassung durchgedrückt in der EU um nun diese selbst zu mißachten. Was kann man daran noch rechtlich, legal oder politisch korrekt nennen? Es ist unfassbar wie diese Clique Recht bricht. Der EU-Rettungsschirm verstößt gegen das Grundgesetz, so ein Gutachten! Das so „unabhängige“ Bundesverfassungsgericht sieht jetzt ganz alt aus. Denn die feine Richtergesellschaft hat den Markt über das Gesetz gehoben und die einstweilige Verfügung gegen den EU-Rettungsschirm abgelehnt. Sieht verdammt nach Beihilfe aus? Unfassbar was sich diese verdorbene und bis in die Haarspitzen verkomme Politik-Clique heraus nimmt. Die Tragweite von Herrn Köhlers Rücktritt als Bundespräsident wird überdeutlich sichtbar. Da es keine Polizei wagt diese Verbrecher offen zu verhaften, das es keinen Staatsanwalt gibt, der Anklage gegen diese korrupte Bande erhebt, wird nur ein Volkstribunal diese Arbeit, die einer Säuberung gleichkommt, erledigen müssen.
Einer formellen Vertragsänderung müssten alle 27 EU-Staaten zustimmen. Die BRD-Regierung drängt auf eine Änderung, die der Kommissionspräsident Barroso als naiv bezeichnet.
Die cep-Studie (Centrum für europäische Politik) sagt als Kernsatz aus:
Das vorgesehene Hilfssystem verstößt eklatant gegen geltendes EU-Recht. Dies gilt sowohl für die Finanzierung durch EU-Anleihen als auch für die Abgabe von bilateralen Garantien durch Mitgliedstaaten. Ein singuläres Ereignis im Sinne des Art. 122 AEUV liegt nicht vor, da die Lage der betroffenen Staaten selbstverschuldet ist.“
Da steht „eklatant“ und das ist heftig. Dann muss man sich auch sofort die Frage stellen, welche Figuren in der Politik, die sehr wohl wissen was Recht und Unrecht ist, erlauben sich solch offenen Rechtsbruch? Warum laufen diese Figuren noch frei herum?
Lesen wir weiter in der Studie, zum Beispiel über die EZB (Europäische Zentralbank):
Die Unabhängigkeit der EZB wird in Frage gestellt, wenn sie sich an einem politisch beschlossenen Bail-out im Rahmen des Hilfssystems beteiligt. Der Erwerb von Staatsanleihen durch die EZB am offenen Markt ist ein direkter Verstoß gegen Art. 123 AEUV.“
Klopft nun der Staatsanwalt an die Tür von Trichet, dem Chef der EZB?
Nochmal aus der Studie:
"Dies ist ein direkter Verstoß gegen Art. 123 AEUV.
Hier der offene Brief von Klaus-Peter Willsch (Obmann der CDU/CSU Fraktion im
Haushaltsausschuss) an EU-Kommissionspräsident Barroso, dazu ein Auszug:
...Grund für den hohen Identifikationsgrad mit der europäischen Einigung war aber nicht nur die Sehnsucht nach einer dauerhaften Friedensordnung nach einem Jahrhundert schrecklicher Kriege in Europa. Wir haben auf die Verträge vertraut und auf die Kommission als Hüterin der Verträge. Oder aber zumindest auf die Entschlossenheit unserer eigenen Regierung, mittels des Einstimmigkeitsprinzips bei grundlegenden Veränderungen der Verfasstheit der Europäischen Union einer schleichenden Veränderung in einem Sinne, den die Deutschen und ihr Parlament nicht wollen, kraftvoll entgegenzutreten.
Dieses Vertrauen ist durch die Ereignisse des Krisengipfels am zweiten Mai-Wochenende zumindest bei mir nachhaltig erschüttert. Erstens durch die handstreichartige Schaffung eines neuen Gemeinschaftsinstrumentes (60 Milliarden Euro), welches das in den Verträgen (Artikel125) enthaltene Verbot, dass ein Mitgliedsland für die Defizite des anderen haftet(„nobailout“), aushebelt. Dass die für Naturkatastrophen, wie Erdbeben oder ähnliches, im Artikel 122 vorgesehene Ausnahmeregel einschlägig sein soll, wo wir doch über mutwillig herbeigeführte Haushaltsnotlagen oder aktiv gefälschte Bilanzen vor Aufnahme in den Euroraum reden, hebt das Einstandsverbot faktisch auf und verändert die Europäische Union damit zu einer Sozialtransferunion....Aber wenn die Europäische Union zu einem Finanzausgleichssystem und einem Sozialtransferraum umgebaut werden soll, muss man dies bitte auch so ansprechen und  versuchen, dafür Mehrheiten in Deutschland zu gewinnen. Wenn der Versuch, im Schatten einer Wirtschafts- und Währungskrise die Verträge auf den Kopf zu stellen, öffentlich kritisiert wird, hat dies nichts mit dem „intellektuellen Glanz des Pessimismus“ zu tun, sondern ist es der Ruf nach Wahrhaftigkeit in der Diskussion über die Zukunft Europas...“
Zurück zu Europaminister Pierre Lellouche:
"Der 440-Milliarden-Euro-Mechanismus ist nichts anderes als die Fremdübernahme von NATO-Artikel 5 mit der Bündnisfall-Klausel, angewandt auf die Eurozone."
Laut dem Nordatlantikvertrag wird ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere der Bündnispartner in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen alle angesehen.
Der Rechtsbruch wird natürlich keine Konsequenzen haben, denn die Kommission und alle Staaten saßen bei der Entscheidung mit am Tisch und sie werden sich nicht selbst anklagen! CEP-Rechtsexperte Thiemo Jeck sagt es noch harmlos:“Es ist unbefriedigend, dass man einen klaren Rechtsbruch hat, den man nicht verfolgen kann.“
Nochmal zur Erinnerung was Herr Willsch schrieb:
"...durch die handstreichartige Schaffung eines neuen Gemeinschaftsinstrumentes".

Damit bleibt als einziger Strafverfolger nur noch das Volk übrig.
Es wird Zeit, tun wir unsere Pflicht.

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