Samstag, 10. Juli 2010

Ein weiteres Scheingefecht in der politisch blühenden kunterbunten korrekten Landschaft BRD



In einem Interview der Systempresse hat die bayerische Justizministerin Beate Merk, sich gegen die Entscheidung des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) ausgesprochen, nämlich die Sicherungsverwahrung zu liberalisieren. Der EGMR nennt die in Deutschland rückwirkende Verhängung der Sicherungsverwahrung als einen Verstoß der
Menschenrechtskonvention.
Nun meint aber Frau Merk, diese Entscheidung sei in ihren Augen eine Katastrophe, weil sie nicht auf die Besonderheiten des deutschen Rechtssystems eingeht.
Verehrte Frau Merk, seit wann müssen Menschenrechte Rücksicht nehmen auf ein staatliches Rechtssystem? Natürlich verweisen Sie richtig auf das Bundesverfassungsgericht, das sagt: Unsere derzeitige Regelung ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das bedeutet aber immer noch nicht, das das Menschenrecht sich dem Grundgesetz beugen muss wenn dieses GG in Teilen dem Menschenrecht nicht entspricht. Man kann für sich nicht sagen, die Menschenrechte „haben einen sehr hohen Stellenwert, ich tue alles, sie zu achten und mit Leben zu erfüllen“, und andererseits diese Menschenrechte als unbotmäßig betrachten wenn es nicht in den eigenen Kram passt. Wir sind uns einig, dass gefährliche Verbrecher weggesperrt werden müssen, aber hier zeigt sich auch, die gesamte zur Verfügung stehende Bandbreite der „Strafmöglichkeiten“ anzuwenden wird nicht angewendet. Dabei sollten wirklich unabhängige Richter (und nicht dem politischen System ergebene und feige Richter) Recht sprechen. Die Mittel sind vorhanden, sie werden jedoch zu wenig angewandt. Das Opfer wird immer noch vorgeführt, der Täter (als Schwerverbrecher) wird anonymisiert.
Frau Merk reitet da einen Aspekt eines schwierigen Bereichs, um ihn dann als Ganzes hinzustellen, dem ist nicht so. Natürlich sind Fußfesseln nur elektronischer Schnick Schnack, den sie verhindern nicht eine erneute Tat des Verbrechers. Da breitet sich ein amerikanisches Vorbild aus das nicht Nachahmenswert ist. Denn der Rechtsstaat haftet für den Schutz der Bürger wenn er Schwerverbrecher bestraft, dazu gehört auch eine professionelle Aufsicht, Betreuung und auch eben Schutz der Bürger. Die Fußfessel ist eine Spielart falsch verstandener Liberalität und huldigt mehr dem Zeitgeist, als dem Schutz der Menschen. Insofern hat Frau Merk was Fußfesseln angeht die richtige Sichtweite.
Wenn also schlampige Gerichte, „,müde“ Richter, dümmliche Richter oder sagen wir es doch wie es sich anfühlt: der Gewalt dienliche Richter, nicht in der Lage sind, bestehende Gesetze richtig und bei schweren Straftaten unerbittlich anzuwenden, dann entstehen solche der Sache nicht dienlichen politische Geplänkeln. Als Justizministerin sollten Sie vielleicht dies mehr im Auge haben als Parteipolitische Profilierung. Um die es Ihnen ja nicht geht, so ihre Aussage.
Wenn der Mensch zum Unmensch wird und seine Menschlichkeit verliert durch ein schweres Verbrechen, dann sollte es in einem wirklichen Rechtsstaat eine nach allen Seiten hin angemessene Strafe geben ( dazu kann und muss auch die lebenslange Haft gehören und nicht „Lebenslang bedeutet einige Jahre“-Haft) und nicht eine „nachträgliche Sicherungsverwahrung“ geben, denn es geht in diesem Thema um die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Gefährliche Unmenschen sollten nie mehr Gelegenheit haben jemals einen Menschen wieder das Leben zu nehmen oder ihnen unsägliches Leid zu fügen. Der verfaulte „Apfel“ liegt im Gerichtskorb Frau Merk und das ist Ihr Bereich, da sollte man nicht zuerst auf andere zeigen. Die Justiz und ihre nachfolgenden Bereiche sind in diesem Land in einem teilweise desolaten Zustand. Reiten Sie doch das Pferd richtig, dann wird sich auch dieser wichtige Teilaspekt lösen. Solange in diesem Land die Herkunft eine Entscheidung im Gerichtsurteil begünstigt oder verschärft, ist etwas Faul im Staate BRD. Und es laufen eine Menge Schwerverbrecher jetzt in diesem Moment frei in der Republik herum, nur weil unfähige Richter „Recht“ sprachen.
Leider, und man muss es hier sagen, halten sich auch die Hoheitsdeuter der Menschenrechte nicht immer an ihre Aufgabe, nämlich diese „Menschenrechte“ auch von jenen einzufordern die diese mit den Füßen treten, um des Profit willen. 
 (Foto: © drizzd - Fotolia.com ) 

Keine Kommentare: