Montag, 5. Juli 2010

In Deutschland muss sogar das freie Gewissen bei der Fraktionsführung angemeldet werden



Der Artikel 38/1 Grundgesetz beinhaltet folgendes:





  1. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Man kann das glauben, muss es aber nicht, denn die Realität sieht doch etwas anders aus. Peter Gauweiler (CSU) hat in einer Antwort bei „abgeordnetenwatch.de“ die sogenannte „Gewissensfreiheit“ seiner Partei erklärt und es ist wirklich bestürzend was in dieser "Demotatur" abgeht. Herr Gauweiler sagt: Jeder Abgeordnete muss nach seiner Fraktionsordnung einen Tag vor der Abstimmung schriftlich anzeigen, wenn er bei der Abstimmung von der Fraktionslinie abweichen will.
Das bedeutet für die CSU; die Gewissensfreiheit ist anmeldepflichtig. Damit wird das Grundgesetz von einer sogenannten demokratischen Partei mit Füssen getreten – siehe oben. Wer von der Fraktionslinie abweicht betritt automatisch den EDEKA-Club. Das hat nichts mit dem guten Supermarkt zu tun, es bedeutet „Ende-der-Karriere“.
Abgeordnetenwatch wäre nicht Abgeordnetenwatch wenn sie nicht dazu die Parteien (17.6.2010) befragt hätten. Die Antworten können Sie hier lesen. Bis jetzt haben die Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU/CSU / SPD und Grüne nicht geantwortet. Die Wahl zum Bundespräsidenten und die liebe Urlaubszeit seinen daran Schuld.
(Foto: © amridesign - Fotolia.com)

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